Kinder und Jugendliche bis einschließlich Geburtsjahrgang 2003 an allgemeinbildenden Schulen (die Ferien nach der Schulordnung haben) sowie arbeitslose Jugendliche (bis einschließlich Geburtsjahrgang 2003) ohne Arbeitslosengeldbezug oder ähnlichem (mit Bescheinigung der Agentur für Arbeit) können sich für die Sommerferien einen Ferienpass ausstellen lassen. Darauf weist die Stadt Schweinfurt in einer Pressemitteilung hin.
Schweinfurt