Das am westlichen Ortsrand von Ettleben geplante Baugebiet "Ettlebener Straße" war erneut Thema bei der jüngsten Gemeinderatssitzung. Überprüft hatte das Ingenieurbüro Wölfel im Auftrag der Gemeinde mit einem Immissionsgutachten, wie sich die Geruchsentwicklung umliegender landwirtschaftlicher Tierhaltungsbetriebe auf das geplante Baugebiet auswirkt. Gefordert hatte diese Überprüfung die Untere Immissionsschutzbehörde am Landratsamt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens.
Ergebnis ist, dass es Geruchsauswirkungen auf das Baugebiet gibt, die noch einmal Änderungen beim Bebauungsplansentwurf erforderlich machen, wie Architekt Johannes Hahn dem Gemeinderat erläuterte. Betroffen ist demnach ein Bereich von circa 95 Meter auf der östlichen dorfzugwandten Seite des Baugebiets. Statt der bisherigen Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet müsse in diesem Areal nun eine Nutzung als Dörfliches Wohngebiet festgesetzt werden. Zulässig wäre dort dann auch eine untergeordnete und nicht störende landwirtschaftliche Nutzung. In der Folge müssten die dort liegenden Baugrundstücke größer als bisher geplant ausfallen, um dem Vorwurf eines Etikettenschwindels hinsichtlich der Festsetzung zu begegnen.
Bauplätze fallen weg
Als Lösung schlug der Planer vor, den östlichen Erschließungsweg zugunsten einer Vergrößerung der Bauplätze um 15 Meter Richtung Dorf zu verschieben. Dadurch entfallen drei geplante Bauplätze. In dem von den Geruchsemissionen tangierten künftigen Dörflichen Wohngebiet würden insgesamt sechs größere Grundstücke mit circa 800 Quadratmeter entstehen. Betroffen ist auch der im Norden geplante Bereich für den Geschosswohnungsbau, der auf östlicher Seite um zwanzig Meter reduziert werden muss, um Allgemeines Wohngebiet bleiben zu können.
Dadurch fällt eines der vier geplanten Baugrundstücke weg. Die verbliebenen drei werden mit jeweils 1200 Quadratmeter aber etwas größer, weshalb nun Mehrfamilienhäuser mit elf statt bisher neun Wohneinheiten zugelassen werden sollen. Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen Änderungen zu und beauftragte den Planer mit der entsprechenden Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs.
Mit Standesamtsleiter Christian Wolz, seinem Stellvertreter Oswald Eschenbacher und Ordnungsamtsleiter Jochen Stemig als weiteren Standesbeamten hatte das Wernecker Standesamt bisher nur die gesetzlich geforderte Mindestbesetzung. Um auch im Vertretungsnotfall alle Verwaltungsleistungen anbieten zu können, schlug die Verwaltung die Berufung von Michaela Simon-Mathes als weitere Standesbeamtin vor. Der Gemeinderat ermächtigte den Bürgermeister, die Bestellungsurkunde auszuhändigen.