Die Bewährungshilfe gibt es in Bayern seit 50 Jahren, in Schweinfurt seit 1956. Damals gab es einen einzigen Bewährunghelfer, erst 1963 kam ein zweiter hinzu. Heute kümmern sich zwar acht Diplom-Sozialpädagogen um die "Probanden", wie das Klientel genannt wird. Angesichts der zur Zeit 567 "Fälle", darunter ein Drittel Jugendliche, sind diese fünf Voll- und drei Teilzeit-Bewährungshelfer allerdings immer noch viel zu wenige.
Im Durchschnitt muss sich ein Bewährungshelfer im Bezirk des Landgerichts Schweinfurt (identisch mit der Region Main-Rhön - außer Haßberge) um 87 Probanden kümmern. Frühere Untersuchungen bestätigen, dass 36 Klienten pro Bewährungshelfer das Maximum sind, um die hoch gesteckten Ziele einigermaßen erreichen zu können. "Wir können oft nur Feuerwehr spielen", gesteht der Leiter der Schweinfurter Hilfestelle, Josef Reubelt (62), denn auch ohne Umschweife ein. Seine Kollegin und Stellvertreterin Katharina Schwarzmann bestätigt: "Ins Detail gehen können wir bei der hohen
"Amtssitz" ist nicht das Gerichtsgebäude, sondern angemietete Räume in einem Wohnhaus in der Luitpoldstraße, was den Betroffenen ein möglicherweise beklemmendes Gefühl nimmt. Aber: Wenn die Justiz in absehbarer Zeit das dann alte Finanzamt in Beschlag nimmt, wird die Bewährungshilfe in die Schrammstraße umziehen, dort aber einen eigenen Eingang erhalten. Außen-Sprechstunden gibt es in Bad Neustadt.
Bewährung ist die Forderung der Gesellschaft an einen Verurteilten, innerhalb einer bestimmten Frist, eben der Bewährungszeit, ein "an sozialen Normen orientiertes Leben zu führen". Und das natürlich ohne Straftaten. Die Bewährungshilfe ist eine Einrichtung der Justiz. Die Entscheidung, ob ein beim Staat angestellter Bewährungshelfer "nötig ist", trifft das Gericht. Der Richter hat auch die Fachaufsicht im Bewährungsverfahren.
Die Bewährungshelfer treffen die Probanden natürlich nicht nur in der Hilfestelle. Sie besuchen auch das Zuhause, weil viele Probanden keine Möglichkeiten haben, ins Schweinfurter Büro zu kommen. So lernt der Bewährungshelfer das familiäre und häusliche Umfeld kennen. Wenn es nötig ist, findet auch mal eine Besprechung in einem Café statt. In den Gesprächen sucht der Helfer nach den Stärken und Schwächen, um "gemeinsam Ansätze für eine verbesserte Lebensführung zu finden". Man arbeitet die psychosozialen Hintergründe der Strafttat auf, unterstützt bei Behördengängen, vermittelt an Beratungsstellen weiter. Das Gros der Verurteilten akzeptiert die "Rolle des Bewährungshelfers", wenn einigen auch klar gemacht werden muss, "dass ich jemand vom Gericht bin", sagt Andrea Roos. Der Bewährungshelfer hat gegenüber Ämtern oder der Polizei Schweigepflicht. Aber: Bei Bekanntwerden neuer Straftaten muss er das dem Gericht mitteilen, woraus sich hin und wieder ein Vertrauensdilemma ergibt.
Die hohe Zahl der jugendlichen Betreuten liegt am Gesetzgeber, der einen Bewährungshelfer zwingend vorschreibt, wenn das Urteil "Jugendstrafe auf Bewährung" lautet. Betreut werden daneben auch Probanden, bei denen eine so genannte Führungsaufsicht eintritt. Das ist dann der Fall, wenn der Betroffene mehr als zwei Jahre voll verbüßt hat oder nach einer Unterbringung in der Psychiatrie entlassen wird. Eine solche Betreuung kann - bei ungünstiger Sozialprognose - bis zu fünf Jahre dauern.
Viele Betroffene sind hoch verschuldet, sind abhängig von Drogen und bemühten sich dennoch, ihr Leben in den Griff zu bekommen, sich zu ändern, sagt Schwarzmann. Die Pädagogen wissen, dass sie, die Bewährungshelfer, auch Ratgeber, Seelsorger sind. Aber: "Wir können leider keinem einen Arbeitsplatz beschaffen", ergänzt Andrea Roos.
Reubelt und Co. wissen aus ihrer langjährigen Erfahrung, dass "wir auch angelogen werden". Manchem Probanden müsse man beibringen, "wie er mit der Arbeits-, mitunter Perspektivlosigkeit klar kommt, umzugehen hat". Bei immerhin zwei Drittel der Delinquenten gelingt das: Sie schaffen die Bewährung. Sie haben in der vom Gericht bestimmten Zeit alle Auflagen und Weisungen erfüllt, sind nicht mehr straffällig geworden. Das Gericht erlässt die Strafe. Die Tageskosten für einen einsitzenden Strafgefangenen liegen - laut einer Ermittlung aus dem Jahr 2000 - bei 57,40 Euro. Die Kosten für die Bewährungshilfe pro Proband betragen demgegenüber lediglich täglich 4,42 Euro. Rund 20 000 Menschen werden in Bayern derzeit von Bewährungshelfern betreut, rund 12 500 sitzen wegen Straftaten im Knast. Die Arbeitsgemeinschaft bayerische Bewährungshelfer hat eine informiert über ihre Arbeit auch unter www.bewaehrungshilfe-bayern.de.