Seit dem 25. Oktober 2017 ist das Baugebiet „An den Bernhecken 4“ mit 16 Bauplätzen als allgemeines Wohngebiet (WA) rechtsverbindlich. Es liegt aber in unmittelbarer Nähe zu Karl-Johann Wehners landwirtschaftlichem Betrieb. Für die Erweiterung seines Betriebs will Wehner zwei Ställe für zusammen 209 Kühe errichten. Für beide hat er sich bereits einen Antrag auf Vorbescheid genehmigen lassen, sowohl durch den Gemeinderat als auch im Juli 2017 durch das Landratsamt Schweinfurt. Ein Stall für 70 Kühe liegt direkt am Hof in einem Abstand von etwa 150 Meter zum Baugebiet, der andere weiter außerhalb mit 139 Plätzen auf einem Feld Wehners in rund 130 Meter Entfernung zum Baugebiet.
Halm sieht Konfliktplanung
Wohngebiet und landwirtschaftlicher Betrieb auf so engem Raum und beide genehmigt, darin sieht der Agrar- und Verwaltungsrechtler Dr. Christian Halm eine Konfliktplanung, die keiner Lösung zugeführt werden kann. Der von Wehner beauftragte Rechtsanwalt hat deshalb am 5. Januar eine Normenkontrollklage gegen die Gemeinde Donnersdorf beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingereicht. Bei einer Normenkontrolle wird festgestellt, ob geltendes Recht – hier bei der Erstellung des Bebauungsplans – eingehalten wurde.
Die Gemeinde Donnersdorf hat das Baugebiet ausgewiesen, weil nach ihrer Ansicht in Traustadt ein hoher Bedarf an neuen Wohnbauflächen bestehe. Man möchte einen Wegzug von jungen Familien aus dem Ort verhindern und damit Arbeits- und Kaufkraft halten. Ende Januar 2016 hatte Bürgermeister Klaus Schenk im Gemeinderat gesagt, zehn der 16 Grundstücke seien bereits fest reserviert. Die Flächen befinden sich in der Hand der Gemeinde.
Schenk: Beides rechtskonform
Bürgermeister Klaus Schenk wollte auf Anfrage dieser Redaktion nichts zu dem Normenkontrollverfahren sagen. Er beschränkte sich auf den Hinweis, dass sowohl Baugebiet als auch Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebs rechtskonform seien.
Rechtsanwalt Halm sagt nun aber, die Gemeinde habe bereits damit begonnen, Grundstücke im Baugebiet zu veräußern. „Insoweit sind wir etwas verwundert, dass der Bürgermeister hier Grundstücke verkauft, von denen er nicht einmal weiß, ob diese bebaut werden können“, heißt es aus dem Anwaltsbüro.. Sollte die Normenkontrollklage Erfolg haben, müsste die Gemeinde sämtliche Grundstücksverkäufe rückabwickeln und unter Umständen auch Schadenersatz zahlen. Für Käufer bedeute das gegebenenfalls eine mehrjährige Verzögerung, bevor klar ist, ob sie überhaupt bauen dürfen.
Wasser läuft über Wehners Grund
Christian Halm nennt in seiner Begründung für die Normenkontrollklage weitere ungeklärte Punkte. So laufe Wasser aus einem Regenrückhaltegebiet in der umstrittenen Zone teilweise über einen Graben ab, der durch Wehners Grundstück führt. Dieser Graben sei jetzt schon nicht ausreichend dimensioniert. So sei es im Verlauf der vergangenen Jahre mehrfach zu Überschwemmungen gekommen, eine Situation, die sich durch eine Wohnbebauung noch weiter verschärfen könnte.
Noch gravierender sei, dass Wehner über einen Wirtschaftsweg am Rand des Baugebiets sowohl Gülle als auch Silage transportiert. Das könne zu einer erheblichen Lärm- und Geruchsbelästigung auch nach 22 Uhr führen. Die für allgemeine Wohngebiete geltenden Höchstpegel von 55 Dezibel tagsüber und 40 Dezibel nachts könnten jedenfalls während der Erntezeit in keinem Fall eingehalten werden. Konflikte mit den künftigen Bewohnern der Bernhecke werden deshalb unausweichlich sein. Auch deshalb handle es sich in Traustadt um eine rechtswidrige Konfliktplanung.
Der Bebauungsplan ist nach Ansicht des Rechtsanwalts auch deswegen rechtswidrig, weil für das Gebiet eine externe Ausgleichsfläche mit einem qualifizierten Gestaltungsplan nötig sei. Ein solcher liege aber nicht vor.
Ist Baugebiet überhaupt notwendig?
Der Rechtsanwalt bezweifelt schließlich, ob ein Baugebiet in Traustadt überhaupt nötig sei. Es sei relativ unwahrscheinlich, dass so viele Einwohner innerhalb eines Ortes umziehen, dass für sie ein Baugebiet geschaffen werden muss. Darüber hinaus habe die Gemeinde nicht ermittelt, inwieweit bereits vorhandene Bauplätze in Traustadt genutzt werden könnten.
Unter dem Strich sieht Halm einen Abwehranspruch Wehners gegen die heranrückende Wohnbebauung, da diese nicht nur den vorhandenen Betrieb, sondern auch die künftige Betriebsentwicklung nachhaltig beeinträchtigen werde.
Aus dem Landratsamt Schweinfurt ist zur Genehmigungspraxis zu erfahren, dass das Amt lediglich der Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Donnersdorf für den Ortsteil Traustadt zugestimmt hat. Das war am 19. Oktober 2017. Ein Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Bebauungspläne, die sich aus einem genehmigten Flächennutzungsplan ergeben, bedürfen keiner weiteren Zustimmung des Landratsamts mehr. Erst mit einem Bebauungsplan wird Baurecht geschaffen. Bebaungspläne sind ein Teil der verfassungsrechtlich garantierten Planungshoheit der Kommunen. Deshalb richtet sich letztlich die Normenkontrollklage auch gegen die Gemeinde, nicht gegen das Landratsamt.
Solche Pläne müssen allerdings öffentlich ausgelegt werden und jedermann kann Einwendungen oder Anregungen vorbringen. Das hat Karl-Johann Wehner im Fall der „Bernhecken 4“ auch getan. Der Gemeinderat hat aber eine Abwägungsentscheidung getroffen, die Wehners Einwände nicht berücksichtigten.
Landratsamt: Erforderliche Abstände vorhanden
Zur Genehmigung der Vorbescheide für die Viehställe sagt das Landratsamt, es habe die Vorhaben immissionsschutzfachlich geprüft. Für beide Fälle sei festgestellt worden, dass die erforderlichen Abstände sowohl zum Baugebiet als auch zu den bereits bestehenden Wohnhäusern eingehalten werden. Auch die angegeben Abstandsgrößen bezeichnet Rechtsanwalt Halm aber als falsch.
Angesichts dieser unterschiedlichen Bewertungen von Landwirt, Gemeinde und Landratsamt darf man den Ausgang des Normenkontrollverfahrens in München mit Spannung erwarten.