Im November befragte der Zoll laut einer Pressemitteilung im Bereich des Hauptzollamts Schweinfurt knapp 280 Personen nach ihren Arbeitsbedingungen und führte Geschäftsunterlagenprüfungen bei den Arbeitgebern durch. 30 Sachverhalte beschäftigen die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bis zur endgültigen Klärung weiter: 13 Verletzungen von Sofortmelde- und Aufzeichnungspflichten sowie der Mitführung von Ausweisdokumenten stellten die Zöllnerinnen und Zöllner fest. Für Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe besteht die Verpflichtung, ihren Personalausweis, Pass, Pass- oder Ausweisersatz mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. Arbeitgeber müssen Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) führen und Beschäftigungsverhältnisse spätestens bei deren Aufnahme an die Datenstelle der Rentenversicherung melden. In elf Fällen deckte der Zoll Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen auf. Bei einer angetroffenen Person wird in diesem Zusammenhang wegen Scheinselbständigkeit ermittelt. Dreimal wurde der gesetzliche Mindestlohn unterschritten, sowie eine illegale Arbeitnehmerüberlassung verzeichnet. In zwei Verfahren ermittelt der Zoll wegen Leistungsbetrug und Missbrauch von Sozialleistungen gegen die Arbeitnehmer. Ein Arbeitnehmer versuchte sich der Prüfung durch Flucht zu entziehen. Im Rahmen weiterer Ermittlungen stellte der Zoll fest, dass dieser seit Juli 2019 einer Beschäftigung mit rund 250 Monatsstunden nachgekommen war und das hieraus erzielte Einkommen dem zuständigen Jobcenter nicht mitgeteilt hatte. Am Prüfungstag waren insgesamt 112 Zollbedienstete sowie elf Bedienstete der Landesfinanzverwaltung, des Ordnungsamtes und der Polizeibehörden im Einsatz.
Schweinfurt