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13-Jährige musste Handy-Schulden im Bett "abarbeiten"

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13-Jährige musste Handy-Schulden im Bett "abarbeiten"

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    Die Schülerin wollte ein Handy. Aber die Eltern, einfache Leute mit wenig Geld, kauften ihr keins. "Zu teuer", sagte der strenge Vater. Ein Freund der Familie, 64 Jahre alt und Frührentner, war großzügiger. Zum 13. Geburtstag schenkte er der Kleinen das Mobiltelefon, der Vertrag lief auf seinen Namen. Die Grundgebühr bezahle er, versprach er dem Mädchen. Und die Mutter ließ sich breit schlagen, monatliche Gesprächskosten von 30 Euro zu übernehmen. Der Vater wusste von all dem nichts.

    Drei Monate später hatte die 13-Jährige für insgesamt 3650 Mark telefoniert. Eine Summe, die die Mutter nicht aufbringen konnte. Der Rentner sprang ein und damit begann für das Mädchen ein langer Leidensweg.

    Sie müsse ihre Schulden bei ihm "abarbeiten", verlangte der hagere, grauhaarige Würzburger von der Schülerin. Und zwar immer dann, wenn seine Frau auf der Arbeit sei.

    Von nun ab ging die 13-Jährige drei Mal wöchentlich in die Wohnung des 64-Jährigen. Zunächst musste sie nur nackt herum laufen und sich von ihm betatschen lassen. Später wurden seine Forderungen massiver; es kam zum Oralverkehr.

    Ein Jahr und zehn Monate ging das so. Immer, wenn die Schülerin nicht mehr mitmachen wollte, drohte der 64-Jährige ihr: Mit ihrem Vater, mit Flugblättern, in denen er Nachbarn und Mitschüler über ihre Aktivitäten informieren werde - und er erinnerte sie nachdrücklich an die Schulden, die sie bei ihm hatte.

    Um ganze fünf bis zehn Mark pro "Besuch" verkleinerte der Rentner den Schuldenberg des Mädchens. Später waren es fünf bis zehn Euro. Kam die 13-Jährige mal nicht zur verabredeten Zeit, musste sie sich schriftlich bei dem 64-Jährigen entschuldigen. Außerdem ließ er sich von ihr unterschreiben, welche sexuellen Handlungen er an ihr vornehmen "durfte".

    Im Sommer konnte das Mädchen nicht mehr und vertraute sich seinem Bruder an. Der Junge schaltete die Polizei ein, der Rentner wurde in Untersuchungshaft genommen und stand jetzt vor dem Landgericht.

    Er räumte alles ein, was die Staatsanwaltschaft ihm vorwarf und ersparte dem Mädchen mit seinem Geständnis eine weitere peinlich Aussage. "Es tut mir alles so leid, es kommt nie wieder vor", versprach er. Sein Verteidiger legte dem Gericht das Attest einer Ärztin vor, die seine Ehefrau wegen Depressionen behandelt. Der Ehemann sei der Patientin eine große Stütze, schrieb die Medizinerin, durch seine Inhaftierung habe sich ihr Zustand verschlimmert. Das Gericht möge doch prüfen, ob es dem 64-Jährigen eine Bewährungchance geben könne.

    Das tat das Gericht nicht. Es verurteilte den Rentner zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen. Letzteres, weil das Mädchen am Ende seines Leidenswegs schon älter als 14 Jahre war.

    "Sie haben die Schülerin in eine Schuldenfalle gelockt, sie ausgenutzt und einen Keil zwischen sie und ihre Familie getrieben", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung zu dem Rentner. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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