Das Verhältnis zwischen „Kunden“ und Jobcentermitarbeitern ist aus so manchen Gründen und bekanntermaßen nicht immer harmonisch und reibungslos. So geriet auch ein 34-jähriger Schreiner, der schon seit Jahren ohne Arbeit ist, mit dem für ihn zuständigen Sachbearbeiter eines Jobcenters aneinander.
Da er sich ungerecht behandelt fühlte, beleidigte er den Mann als „ärmlichen kleinen Beamten“, „Pisser“ und mit weiteren üblen Schimpfworten. Gegen einen daraus resultierenden Strafbefehl über 600 Euro legte er dann Einspruch ein.
Auch auf der Anklagebank wirkt der 34-Jährige ungehalten. Auf die Frage von Richter Thomas Behl, ob die Vorwürfe denn stimmen würden, gibt der Schreiner lediglich den unflätigen Ausdruck „Pisser“ zu. Alle anderen Beleidigungen seien eher der Fantasie des Jobcentermitarbeiters zuzuschreiben. „Mir wird mit dieser Behauptung jegliche Intelligenz abgesprochen, so rede ich normalerweise gar nicht,“ verteidigt sich der Angeklagte.
Dagegen spricht jedoch, dass er bereits vor zwei Jahren einen anderen Jobcentermitarbeiter ähnlich beleidigt und sogar mit einem „privaten Hausbesuch“ gedroht haben soll.
Diesmal missfiel ihm, dass er durch den arbeitsmedizinischen Dienst untersucht werden sollte, denn als Grund für seine langjährige Arbeitsunfähigkeit gab der 34-Jährige gesundheitliche Probleme an. Zudem mit einer 20-prozentigen Kürzung seiner Hartz-4-Bezüge konfrontiert tickte der Schreiner aus und überzog den Jobcentermitarbeiter mit den wüsten Beleidigungen.
Eine Zeugin
Für das vom Angeklagten eingeräumte Schimpfwort „Pisser“ gibt es eine Zeugin: Eine Kollegin des Beleidigten war von diesem zum Gespräch dazu geholt worden. „Das ganze Arsenal an Beleidigungen“ gibt der Mann dennoch nicht zu. „Mein Wort ist doch nicht weniger wert als das von denen,“ echauffiert er sich zu guter Letzt.
Richter Behl erklärt ihm, dass er als Vorsitzender eine Fürsorgepflicht für die Angeklagten habe. Er rät ihm, den Einspruch besser zurückzunehmen, denn: „Billiger als die schon verhängten 600 Euro wird’s mit Sicherheit nicht werden!“
„Dann hör ich wohl besser mal auf Sie,“ meint daraufhin der bislang nicht vorgeahndete Schreiner und zieht den Einspruch zurück.