„Nicht endgültig geklärt ist nach wie vor die Todesursache“, sagt Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager. „Allerdings gibt es keinerlei Hinweise auf einen gewaltsamen Tod.“
Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund von Zeugenaussagen und dem gerichtsmedizinischen Ergebnissen davon aus, dass die Tote „mindestens zwei Monate“ in der Wohnung in der Bukarester Straße gelegen hat. „Der hochgradige Verwesungszustand der Leiche macht es schwierig, den Todeszeitpunkt genau zu bestimmen“, so Ohlenschlager.
Möglicherweise starb die Frau sogar wesentlich früher, denn nach Auskunft der WVV ist ihr bereits Mitte Mai der Strom abgestellt worden. Mahnungen und Zahlungserinnerungen im Vorfeld seien unbeantwortet geblieben.
Die Bewohner des Mehrfamilienhauses in der Bukarester Straße hatten berichtet, dass sie die Frau seit mehren Monaten nicht gesehen hatten. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft hatte sie zwei Schwestern. Vermisst gemeldet wurde die Frau allerdings nicht.
Ähnliche Fälle gab es in Würzburg in den vergangenen Jahren in Grombühl: 2004 wurde die Leiche eines 42-Jährigen erst nach mehreren Wochen in seinem Haus in der Lindleinstraße entdeckt. Eine 49-Jährige lag sogar eineinhalb Jahre lang tot in ihrer Erdgeschosswohnung – direkt an einer belebten Straße, bis sie 2002 gefunden wurde.
Warum blieb der Tod der Frau unbemerkt? „Für uns gibt es da keine Möglichkeit nachzuhaken,“ sagt WVV-Pressesprecher Jürgen Dornberger auf die Frage, warum die WVV den Vermieter nicht über die Stromsperrung informiert hatte.
„Nicht jeder Hausbesitzer hat einen Schlüssel zu seinen Mietwohnungen“
Jürgen Kirchner Haus- und Grundbesitzerverein
Aus Datenschutz-Gründen dürfe der Stromversorger niemanden über die fehlende Zahlungen eines Kunden informieren. „Den Vertrag über die Stromlieferung haben wir ja mit dem Mieter geschlossen und nicht mit dem Vermieter.“
Warum hat der Vermieter nicht die Wohnung aufgeschlossen? „Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass der Mieter dem Vermieter einen Schlüssel zu seiner Wohnung geben muss“, erklärt Jürgen Kirchner, stellvertretender Geschäftsführer des Haus- und Grundbesitzervereins Würzburg. Zwar sei dies sinnvoll, um in Notfällen in die Wohnung kommen zu können – vorgeschrieben ist es nicht. „Deshalb scheitert diese Kontrolle schon oft daran, dass der Vermieter keinen Schlüssel hat.“
Zusätzlich setzt das Mietrecht dem Vermieter enge Grenzen: Ohne Einwilligung des Mieters darf der Vermieter nur in akuten Notfällen – wie Wasserrohrbruch oder Feuer – die Wohnung betreten. Ansonsten begeht er Hausfriedensbruch. „Wenn ein Hausbesitzer sich also Sorgen macht, weil ein Mieter verschwunden scheint, sollte er nicht selber tätig werden, sondern die Polizei benachrichtigen“, empfiehlt Kirchner.
„Wir würden dann versuchen, uns mit Angehörigen in Verbindung zu setzen“, erklärt Polizeipressesprecher Karl-Heinz Schmitt das weitere Vorgehen. Privatwohnungen betrete die Polizei dann, wenn eine Gefahr für Leib oder Leben der Bewohner besteht beziehungsweise nicht auszuschließen ist.
Warum haben Nachbarn sich nicht an die Polizei gewandt? Von dieser Zeitung befragte Bewohner des Mietshauses erklärten, dass die Verstorbene zurück gezogen gelebt habe. Die Verstorbene habe Kontakte abgelehnt. Neun Jahre war die Tote im Haus, doch sie befragten Nachbarn wussten nicht einmal ihren Namen.