Das Einkommen der Eheleute erlaubte nie große Sprünge, aber sie kamen mal etwas besser, mal etwas schlechter über die Runden. Seit beide in Rente sind, hat sich ihre Situation bei "schlechter" eingespielt. Für größere Ausgaben, etwa eine Zahnbehandlung oder Autoreparatur, musste der mühsam zurückgelegte Notgroschen herhalten, der jetzt aufgebraucht ist.
Soweit nötig und möglich, konnte auch immer wieder eine der verheirateten Töchter die Eltern finanziell unterstützen. Hilfe von staatlicher Seite oder von karikativen Einrichtungen zu beantragen, kam für die Senioren nicht infrage, "schließlich hält unsere Familie ja zusammen", zitiert eine Sozialarbeiterin die beiden, die vor wenigen Wochen doch Kontakt zu ihr aufgenommen haben.
Für die Hilfesuchenden sei das ein schwerer, ein schambehafteter Schritt gewesen, den sie so lange wie möglich hinausgezögert haben. Denn schon seit dem Frühjahr dieses Jahres stellt sich das Rentnerehepaar einer unvorhergesehenen großen Herausforderung: der intensiven Betreuung von zwei ihrer Enkelkinder.
Die niedlichen kleinen Kerlchen im Vor- und Grundschulalter stammen aus der inzwischen in die Brüche gegangenen Beziehung ihre Tochter. Die junge Frau, obwohl durch die Trennung psychisch angeschlagen, arbeitet wieder in Vollzeit in ihrem Lehrberuf. Dadurch sind die lebhaften, wissensdurstigen Buben noch häufiger bei den Großeltern, was zu höheren Ausgaben vor allem für Lebensmittel, aber auch für so manchen Schulbedarf führt.
Ihre kleine Wohnung haben die Eheleute schon so umgestaltet, dass die Kinder dort schlafen können und eine Ecke zum Spielen haben. Jetzt hoffen sie, mithilfe der Aktion Patenkind den Enkeln auch einen kleinen Weihnachtswunsch erfüllen zu können.
Wie Sie für die Aktion Patenkind spenden könnenSpenden erreichen uns über das Konto bei der Sparkasse Mainfranken,
IBAN: DE56 7905 0000 0042 0121 61. Falls eine Spendenquittung (ab 300 Euro) gewünscht wird, bitte die genaue Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort) in der Zeile „Verwendungszweck“ auf dem Überweisungsauftrag angeben. Bei Spenden bis 300 Euro ist der Bankauszug als Nachweis für das Finanzamt ausreichend.Quelle: kim