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Würzburg: Arbeitslosmeldung ab 1. September wieder persönlich

Würzburg

Arbeitslosmeldung ab 1. September wieder persönlich

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    Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 muss die Arbeitslosmeldung wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Alle anderen Anliegen können weiterhin telefonisch erledigt werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.

    Die persönliche Arbeitslosmeldung ist ohne vorherige Terminvereinbarung zu folgenden Öffnungszeiten möglich:

    Agentur für Arbeit Würzburg: Montag bis Freitag, 9 bis 11 Uhr.

    Agentur für Arbeit Kitzingen: Montag und Dienstag, 13 bis 14 Uhr, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 8 bis 9 Uhr.

    Agentur für Arbeit Lohr: Montag und Dienstag, 8 bis 9 Uhr, Mittwoch und Donnerstag, 14 bis 15 Uhr, Freitag 11 bis 12 Uhr.

    Um jedoch längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen zu vermeiden, empfiehlt die Agentur für Arbeit Würzburg ihren Kundinnen und Kunden, auch für die Arbeitslosmeldung über die Hotline 0931 7949 222 oder die kostenfreie Servicerufnummer 0800 4 555500 einen Termin zu vereinbaren.

    Alle anderen Anliegen können unter den oben genannten Telefonnummern telefonisch geklärt werden. Eine persönliche Vorsprache ist hierfür – wie bisher – nur nach schriftlicher Einladung oder nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung - aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bereits bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos gemeldet haben.  Ab 1. Januar 2022 ist ein neues Online-Identifizierungsverfahren mit Hilfe des neuen Personalausweises mit Online-Funktion geplant.

    Viele weitere Kundenanliegen lassen sich weiter  über die digitalen e-Services der BA erledigen. 

    Ausführliche Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices

    Arbeitssuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet - zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird - melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen. Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen.

    Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld

    Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslos-melden-arbeitslosengeld-beantragen

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