Ein hitziges Thema sind Behindertenparkplätze an Bahnhöfen – vor allem dann, wenn nicht ganz klar ist, wo Betroffene parken können. Wie berichtet, ist auch die Parkplatzsituation am Würzburger Hauptbahnhof für Schwerbehinderte nicht ganz so einfach zu verstehen. Scheinbar ist es sogar so kompliziert, dass selbst der Betreiber Contipark nicht genau wusste, welche Spielregeln beim eigenen Behindertenparkplatz gelten.
In der Main-Post-Rubrik "Nachgefragt" hat diese Redaktion darüber berichtet, dass Betroffene ohne Einschränkung der Parkdauer auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken könnten. Dies versicherte Contipark, Betreiber der Parkplätze am Bahnhofsvorplatz, schriftlich.
Leser bekam Knöllchen
Nun meldete sich aber Leser Harald Eck erneut. Er parkte von Freitag bis Sonntag auf einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz und musste am Sonntag mit böser Überraschung feststellen, dass ein Knöllchen an seinem Auto hing. Darauf war eine handschriftliche Bemerkung versehen, er habe zu lange dort geparkt. Zahlen soll er 46 Euro.
Doch wie kann das sein? Auf Nachfrage erklärt Contipark, dass es intern zu einem Missverständnis gekommen sei. Eine unbegrenzte Parkdauer für Schwerbehinderte gibt es am Würzburger Hauptbahnhof nicht. Auf ausgewiesenen Behindertenstellplätzen kann unter Vorlage eines amtlichen Parkausweises für Behinderte maximal 24 Stunden kostenlos geparkt werden, berichtigt die Pressestelle.
Sollten vorgehaltene Behindertenstellplätze bereits belegt sein, gewährt der Betreiber Inhabern eines amtlichen blauen oder orangefarbenen (in Bayern auch des dunkelblauen) Parkausweises für Behinderte und deren Begleitpersonen in der Regel auf jedem freien Stellplatz die Möglichkeit, ebenfalls bis zu maximal einem Tag dort kostenlos zu parken. Hierfür ist der Parkausweis anstelle eines Parkscheins hinter die Windschutzscheibe zu legen.