Dass man das mittlerweile 40 Jahre in Betrieb stehende Rathaus sanieren muss, darüber war sich der Günterslebener Gemeinderat bereits seit Wochen einig. Strittig war aus Sicht vor allem mancher SPD-Fraktionsmitglieder jedoch, ob der vorgeschriebene zweite Rettungsweg im Notfall mittels Anleitern durch die benachbarte örtliche Feuerwehr erfolgen solle oder doch wie andernorts auch üblich mit einer fest angebrachten Rettungstreppe.
Daher beauftragte man ein Münchener Sachverständigenbüro mit der Erstellung eines Brandschutzgutachtens für das Rathaus. Das Ergebnis ist eindeutig: die Sanierung kann bei Beibehaltung der derzeitigen Nutzung auch als Veranstaltungsort nur mit einer Außenfluchttreppe erfolgen. Diese soll sich jedoch möglichst homogen in die bestehende Fassade einfügen.
Um die Treppe wäre man nur herumgekommen, wenn die Personenanzahl bei Veranstaltungen im Rathaus auf künftig maximal 120 beschränkt worden wäre. Die Verwaltung wie auch der Gemeinderat möchte jedoch keine Nutzungseinschränkungen, am liebsten auch keine Außentreppe. Es gibt jedoch Vorgaben, die den Brandschutz betreffen. Aus diesem Grund führt kein Weg an der Schaffung des baulichen zweiten Rettungswegs vorbei.
Die Prüfung aller vorliegenden Alternativen durch das beauftragte Architekturbüro ergab, dass eine Außentreppe am Sitzungssaal die beste und wirtschaftlichste Alternative darstelle.
Eine Treppe aus dem Sitzungssaal im Obergeschoss wäre weiterhin sowohl in gewendelter, als auch in gerader Form denkbar und füge sich gut in den Versatz, welches das Gebäude am Sitzungssaal macht, ein.
Der Gemeinderat beschloss gegen vier Stimmen aus der SPD sowie eine Gegenstimme aus der UBG den Anbau einer Außentreppe an die bestehende Fassade des Gebäudes auf den Rathausplatz, um wegen des Brandschutzes die bisherige Nutzung für Veranstaltungen über 120 Personen hinaus zu gewährleisten.
Außerdem soll wegen des Bevölkerungszuwachses sowie steigender Zahlen großer Trauungen, Ausstellungen und ähnlicher größerer Veranstaltungen der Ausbau des Dachgeschosses zur Gewinnung zusätzlicher Räume erfolgen. Der erforderliche Eingriff an der Außenfassade soll so gering wie möglich gehalten werden. Falls Änderungen an der Außenfassade des Rathauses nötig werden, wird die Verwaltung beauftragt, den früheren Planer beratend hinzuzuziehen.