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Kist: Bremst der Feldhamster das neue Baugebiet in Kist aus?

Kist

Bremst der Feldhamster das neue Baugebiet in Kist aus?

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    Die Ausweisung neuer Bauplätze im Bereich Flussäcker II wird sich etwas verzögern. Grund ist die Annahme, dass sich Feldhamster dort aufhalten könnten.
    Die Ausweisung neuer Bauplätze im Bereich Flussäcker II wird sich etwas verzögern. Grund ist die Annahme, dass sich Feldhamster dort aufhalten könnten. Foto: Matthias Ernst

    Die Ausweisung neuer Bauplätze in Kist wird sich etwas verzögern. Dies erfuhren die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in der jüngsten Sitzung in der Otto-Seubert-Halle. Bei der Auslegung der Entwurfsplanung für das Baugebiet "Flussäcker II" hatte es einige Einwendungen Träger öffentlicher Belange, aber auch der Bevölkerung gegeben. Vor allem ein Einwand aus Bürgerkreisen verlangsamt nun das Verfahren und macht es eventuell sogar teurer. Denn angeblich ist ein Feldhamster auf der zukünftigen Fläche, südöstlich von der bisherigen Bebauung "Flussäcker I", gesehen worden.

    Nachdem die untere Naturschutzbehörde nicht ausschließen kann, dass sich in dem Gebiet wirklich Feldhamster aufhalten, müssen nun umfangreiche Zählungen im Frühjahr und im Herbst durchgeführt werden. Man hätte auch pauschal annehmen können, dass eine Population vorhanden ist und die entsprechende Fläche von 50 Prozent der Gesamtfläche als Ausgleichsfläche ausweisen können, aber die zweite Methode mit der Zählung sei wahrscheinlich effektiver, hatte Tobias Schneider vom Büro ARZ aus Würzburg vor dem Gemeinderat ausgeführt.

    Denn wenn wirklich Felshamster in dem Gebiet vorkommen, muss nur die Fläche ausgeglichen werden, die der tatsächlichen Population entspricht. Natürlich wird die Zählung den Ablauf des Genehmigungsverfahrens verlängern. Parallel könnte man allerdings schon weiterplanen, falls der Rat das Risiko eingehen will, dass gewisse Teile eventuell umgeplant werden müssen. Was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

    Man will keinen langen Leerstand dulden

    Ob es dennnoch möglich sei, dass weitere Einwendungen den Fortlauf des Verfahrens behindern können, wollte Yvonne Lach (SPD) wissen. Es könnten ja noch weitere schützenswerte Tiere entdeckt werden. Das sei grundsätzlich möglich, so Schneider, aber aus der Erfahrung heraus eher unwahrscheinlich. Das habe sich in Gesprächen der unteren Naturschutzbehörde und dem für die naturschutz- und artenschutzrechtlichen Bereiche beauftragte Büro Beil gezeigt.

    Bürgermeister Volker Faulhaber (SPD) wies auch Falschinformation zurück, dass es für die von den Grundstückseinlegern keinen Bauzwang gibt. Selbstverständlich sei dies der Fall, allerdings sei die Pflicht zur Bebauung etwas länger als für die auf dem freien Markt zu verkaufenden Grundstücke. Aber, anders als in der Vergangenheit, will man bei Flussäcker II keinen langen Leerstand der Grundstücke dulden.

    Erneut beteiligt sich die Gemeinde an der Übernahme des Defizits der Kindertagesstätte St. Bartholomäus. Neben einer Beteiligung an außerplanmäßigen Investitionen, wie dem Umbau des Kinderkrippenspielplatzes oder an der Ausstattung der Ausweichräume während des Umbaus im Pfarrheim werden auch die Wasser- und Kanalgebühren übernommen. Insgesamt schießt die Gemeinde über 13 000 Euro für das Haushaltsjahr 2020 zu.

    Genehmigung für Aufstockung eines Mehrfamilienhauses

    Einstimmig genehmigt wurde dieses Mal die Aufstockung eines Mehrfamilienhauses in der Kantstraße. In der letzten Sitzung war der Bauantrag noch zurückgestellt worden, weil es Unklarheiten über die notwendigen Stellplätze gab.

    Damals hatte Bürgermeister Faulhaber den Auftrag erhalten, das Gespräch mit dem Bauwerber zu suchen und eine Lösung zu finden. Das Gespräch sei sehr positiv verlaufen, berichtete der Bürgermeister in dieser Sitzung, und es wurden zwei zusätzliche Parkplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Damit stand einer Genehmigung des Bauantrags durch den Gemeinderat nichts mehr im Wege.

    Ebenso einstimmig beschloss der Gemeinderat die Mitgliedschaft in der LAG Süd-West-Dreieck, eine Grundvoraussetzung um an Fördermittel aus dem EU-Förderprogramm Leader für die Förderperiode 2023 bis 2027 zu erhalten.

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