Nicht nur der Bayerische Landtag und die Bezirkstage werden an diesem Sonntag gewählt, sondern auch der ehrenamtliche erste Bürgermeister der Gemeinde Tauberrettersheim. Das Besondere: In der 870-Seelen-Ortschaft gibt es bei dieser Wahl keine Liste, auf der die Kandidaten verschiedener Parteien aufgeführt sind. Es wird kein Name auf dem Stimmzettel stehen, da niemand für das Amt des Bürgermeister antritt.
Wahl kann ohne Begründung abgelehnt werden
Stattdessen können die Wähler den Namen einer beliebigen Person notieren, die volljährig ist und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, wenn auch nur mit Zweitwohnsitz. Gewählt ist erst einmal die Person, die mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält.
Diese wird dann vom Wahlleiter verständigt und aufgefordert, innerhalb einer Woche zu erklären, ob sie die Wahl annimmt. Dabei besteht für den Tauberrettersheimer, der die Mehrheit der Stimmen erhalten hat, auch die Möglichkeit, die Wahl abzulehnen. Und zwar ohne Begründung. In diesem Fall findet eine Neuwahl statt, deren Termin innerhalb von drei Monaten nach Ablehnung der Wahl liegen soll. Dieser Termin müsste vom Landratsamt festgesetzt werden, teilt die Pressestelle der Behörde mit.
Es wird solange gewählt, bis sich ein Bürgermeister gefunden hat
Falls sich auch dann niemand findet, der das Amt des ersten Bürgermeisters übernehmen will, wird solange gewählt, bis sich die Tauberrettersheimer auf eine Person einigen können, die sich bereiterklärt, die Funktion des Rathauschefs zu übernehmen.
Der Tauberrettersheimer Bürgermeister Hermann Öchsner hatte im Mai mitgeteilt, dass er sein Amt nach 28 Jahren vorzeitig niederlegen wird. Der Gemeinderat hat dieser Entscheidung zugestimmt. Die offizielle Amtszeit dauert bis zum 30. April 2020, Öchsner wird bereits zum 31. Januar 2019 aufhören. Einen Grund für seinen Rücktritt nannte der 68-Jährige bisher nicht.