Seit dem 15. Oktober gilt für Pflegeeinrichtungen eine neue Coronavirus-Testverordnung (TestV), laut der Mitarbeiter, Bewohner und Besucher von Pflegeeinrichtungen einmal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus getestet werden können. Ehe die Tests eingesetzt werden können, muss jede Einrichtung ein umfangreiches Testkonzept erarbeiten, das unter anderem die Organisation der Testungen regelt und deren qualifizierte Durchführung sicherstellt. Dieses Konzept muss vom zuständigen Gesundheitsamt bewilligt werden.
Röttingen