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Frickenhausen: Denkmalschutz und Umweltschutz vereint: Neue Regelungen für erneuerbare Energien in Frickenhausen

Frickenhausen

Denkmalschutz und Umweltschutz vereint: Neue Regelungen für erneuerbare Energien in Frickenhausen

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    Durch die Änderungen am Bayerischen Denkmalschutzgesetz in Bezug auf erneuerbare Energien erhalten Gemeinden jetzt die Option, den Einbau von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen in denkmalgeschützten Gebieten zu ermöglichen. So beschäftigte sich auch der Gemeinderat in Frickenhausen am Main um eine entsprechende Satzungsänderung.

    In der jüngsten Gemeinderatssitzung beschloss das Gremium, dass zukünftig auch im Bereich des Ensemble-Schutzes Solarthermie und Photovoltaikanlagen auf oder in Dächern errichtet werden dürfen, insofern diese zum Eigenbedarf genutzt werden und diese aus der Perspektive eines Fußgängers nicht einsehbar sind. Damit soll dem Bedarf von Besitzern eines denkmalgeschützten Gebäudes an Möglichkeiten zur Nutzung von erneuerbaren Energien Rechnung getragen werden. Ist der Bereich von Fußgängern einsehbar, sind Photovoltaikanlagen allerdings auch nach der Satzungsanpassung weiterhin nicht zulässig. Gemäß des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wäre dies unter strengen Voraussetzungen möglich gewesen, der Gemeinderat entschied sich aber vorerst gegen diese zusätzliche Öffnung. Denkmalschutz und Umweltschutz sind in Frickenhausen nun mit dieser Satzungsänderung nicht mehr gänzlich unvereinbar.

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