Im Juni 2002 beantragte ein Landwirt aus Hopferstadt, seine Rübenblattsilage zu überdachen und künftig als Quarantänestall mit Stroheinstreu für Jungrinder zu nutzen. Der Landwirt betreibt einen Rindermastbetrieb. Das Landratsamt Würzburg erteilte die Baugenehmigung unter entsprechenden Auflagen. In den bestehenden Altstall (hier werden derzeit 96 Mastbullen gehalten) soll eine Lüftungsanlage eingebaut werden, und im geplanten Quarantänestall dürfen maximal zehn Fresser bis 200 Kilogramm Lebendgewicht untergebracht werden. Zudem, so die Auflage der Baubehörde, ist die gesamte westliche Seite des Silos zu verschließen, so dass weder Lärm noch Geruch nach außen dringen.
Diese Auflagen waren dem Nachbarn nicht ausreichend genug. Er legte Widerspruch ein und verwies darauf, dass er unmittelbar neben dem Stall, etwa zwölf Meter entfernt wohne. Daraufhin befasste sich die Regierung von Unterfranken mit dem Fall. Umwelttechniker stellten fest, dass es "keine Verschlechterung der immissionsschutz-rechtlichen Situation der Nachbarn" gibt, da der Abstand zwischen Lärmquelle und Nachbarhaus 15 Meter beträgt. Das sei ausreichend. Doch nicht für den Nachbarn. Er legte Klage ein und beantragte, die Baugenehmigung aufzuheben.
Das Verwaltungsgericht prüfte den Einzelfall und stellte fest, dass der Landwirt den Auflagen der Baubehörde nachgekommen ist. Die Westwand hatte er mittlerweile mit Holz verschlossen. Das aber ist dem Nachbarn zu wenig. Es sei trotzdem zu laut. "Nachts können wir nicht schlafen, im Sommer kein Fenster öffnen", beklagte er sich und forderte, die Wand mit Beton oder Stein zu verschließen.
Das Gericht wies die Klage ab. Die Auflagen seien erfüllt und Hopferstadt ist laut Flächennutzungsplan ein Dorfgebiet. "Da sind Ställe möglich". Indes zeigt sich der Nachbar trotzdem kompromissbereit. "Ich möchte keinen Streit mit meinen Nachbarn", sagt er. Und wird freiwillig den blechernen Futtertrog im Stall mit Holz verschalen, damit der streitbare Nachbar zumindest in diesem Punkt Ruhe gibt.