Wenn ein Angeklagter vor Gericht auf die Frage nach der Beute bei einem Einbruch "a paar Eier" sagt, muss er damit rechnen, dass man um eine Schadenssumme "möglichst in Euro" bittet. In einem Strafprozess zur Spargelzeit, Einbruch in eine Hütte für den Verkauf von Spargel ab Feld, ging es beim Amtsgericht tatsächlich um Eier, aber auch um Spirituosen: jedenfalls um keine einzige Spargel-Stange.
Würzburg