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Eine Spedition will ins Grüne

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Eine Spedition will ins Grüne

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    Wie berichtet, möchte sich die Spedition vergrößern und hat als neuen Standort ein 2,3 Hektar großes Areal 150 Meter nördlich von Limbachshof auserkoren. Der Kleinrinderfelder Gemeinderat hatte dem Vorhaben zugestimmt. Obwohl das Gelände mitten im Grünen und damit im Außenbereich liegt, erhielt die Spedition vom Landratsamt einen positiven Bau-Vorbescheid.

    Verschandelung

    Beinahe allen Einwohnern von Limbachshof schmeckt dieses Projekt nicht. Sie fürchten eine Verschandelung der Landschaft und Lärmbelästigung durch den Speditionsbetrieb. Deshalb legten sie Widersprüche gegen den Vorbescheid ein, die jedoch von der Regierung von Unterfranken abschlägig beschieden wurden. Somit blieb für sie nur der Gang vor das Würzburger Verwaltungsgericht.

    Zwei der Nachbarklagen hatten keinen Erfolg, da die Nachbarn per Unterschrift dem Neubau zunächst zugestimmt hatten. Der dritte Nachbar obsiegte. Seiner Klage wurde stattgegeben und der Vorbescheid aufgehoben. Das heißt, dass die Spedition für ihr Vorhaben keine Baugenehmigung erhalten würde. Beide Seiten haben die Entscheidungen angefochten. Ob er die Berufungen zulässt, entscheidet jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München.

    Dabei hatte schon die Regierung von Unterfranken bei der Prüfung der Widersprüche festgestellt, dass der Vorbescheid objektiv rechtswidrig war. Das Vorhaben widerspreche "den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, beeinträchtigt Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die natürliche Eigenart der Landschaft und deren Erholungswert", zitiert das Urteil eine Aktenvormerkung der Regierung. Eine Zulassung eines derartigen Vorhabens im Außenbereich sei wegen der "absolut negativen Vorbildwirkung unvertretbar".

    "Die Regierung half den Widersprüchen nur deshalb nicht ab, weil sie keine Verletzung eigener Rechte der Nachbarn feststellen konnte", erklärt Johannes Hardenacke, Pressesprecher der Regierung. Das Verwaltungsgericht seinerseits urteilte, schon das Landratsamt hätte die Frage des Nachbarschutzes umfassender prüfen müssen und den Vorbescheid nicht erlassen dürfen.

    Die Sache kann jetzt verschiedene Wege nehmen: Sollte die Spedition in der Berufung erreichen, dass das Würzburger Urteil aufgehoben wird, hätte der ursprüngliche Vorbescheid Bestand. Im anderen Fall hingegen würde sie keine Baugenehmigung erhalten. "Wir wollen natürlich sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen, die Genehmigung zu erlangen", sagt Rainer Michel, Chef der Spedition.

    70 Arbeitsplätze

    Kleinrinderfelds Bürgermeisterin Eva-Maria Linsenbreder ist nicht glücklich über den aktuellen Stand der Dinge: "Da stehen 70 Arbeitsplätze auf dem Spiel", gibt sie zu bedenken. Schließlich müsse jede Gemeinde auch an die Finanzen denken. Zöge die Spedition fort, würden Gewerbesteuereinnahmen wegfallen. Andererseits sieht auch das Ortsoberhaupt die andere Seite der Medaille: "Die Landschaft dort ist wirklich sehr schön."

    Der reguläre Weg, zu einer Baugenehmigung in diesem Gebiet zu kommen, sei eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes, so Rechtsanwalt Johannes Bohl, der die Limbachshofer vertritt. Das sei aktuell jedoch nicht geplant, versichert Eva-Maria Linsenbreder. Der Flächennutzungsplan werde zwar zur Zeit fortgeschrieben. Mit dem Projekt habe dies aber nichts zu tun.

    Bananenrepublik?

    Karl-Heinz Grimm, Sprecher der Bürgerinitiative gegen den Neubau in Limbachshof, ist vorsichtig optimistisch: "Nachdem wir zuerst von den Ämtern hintergangen wurden, bin ich jetzt dankbar, dass wir noch unabhängige Gerichte haben. Sonst würde ich denken, wir leben in einer Bananenrepublik."

    Das Landratsamt jedenfalls hält an seinem Vorbescheid eisern fest. Den Antrag, den Rechtsanwalt Bohl auf Rücknahme desselben gestellt hat, lehnte die Behörde ab. "Ich sehe nicht ein, dass ich agieren soll, bis der Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung getroffen hat", meint Michael Horlemann vom Landratsamt hierzu.

    Die Bürger und ihr Anwalt wollen indessen keine Ruhe geben. Johannes Bohl möchte nun die Regierung bitten, im Wege der Weisung auf das Landratsamt einzuwirken.

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