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BERGTHEIM: Einfriedungsmauer ist zu hoch

BERGTHEIM

Einfriedungsmauer ist zu hoch

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    (iko)   Die Sanierung einer Grenzwand am Veiter Weg in Bergtheim beschäftigte den Gemeinderat. Über 32 Meter lang ist die Einfriedungsmauer an der Kreisstraße Wü 4 nach Erbshausen, die Landwirt Artur Göbel dort dem Gelände angepasst hat. Sie ist zwischen 2,07 und 2,70 Meter hoch und damit exakt genau so lang und hoch wie eine bisherige brüchige Steinmauer, die Göbel weggerissen und nun aus Vollbeton neu errichtet hat. Nach Bauverordnung ist eine Mauer über zwei Metern jedoch nicht genehmigungsfrei. „Wir müssen uns nun im Rahmen der rechtlichen Vorschriften einig werden, ob wir diese Mauerhöhe im Nachhinein genehmigen oder nicht“, machte Bürgermeister Konrad Schlier in der Ratssitzung deutlich. Bei der Diskussion stellte sich heraus, dass die Räte keinen Präzedenzfall schaffen wollen, denn obwohl anzunehmen ist, dass der Landwirt vom Besitzschutz ausging, sind die Gemeinderäte der Ansicht, „die Ausnahmen nehmen immer mehr zu“ und „es gibt Regeln, an die man sich halten muss“. Mit 12:1 Stimmen verweigerten sie der Höhe der Mauer das gemeindliche Einvernehmen. Der Landwirt muss sie auf zwei Meter abtragen.
    (iko) Die Sanierung einer Grenzwand am Veiter Weg in Bergtheim beschäftigte den Gemeinderat. Über 32 Meter lang ist die Einfriedungsmauer an der Kreisstraße Wü 4 nach Erbshausen, die Landwirt Artur Göbel dort dem Gelände angepasst hat. Sie ist zwischen 2,07 und 2,70 Meter hoch und damit exakt genau so lang und hoch wie eine bisherige brüchige Steinmauer, die Göbel weggerissen und nun aus Vollbeton neu errichtet hat. Nach Bauverordnung ist eine Mauer über zwei Metern jedoch nicht genehmigungsfrei. „Wir müssen uns nun im Rahmen der rechtlichen Vorschriften einig werden, ob wir diese Mauerhöhe im Nachhinein genehmigen oder nicht“, machte Bürgermeister Konrad Schlier in der Ratssitzung deutlich. Bei der Diskussion stellte sich heraus, dass die Räte keinen Präzedenzfall schaffen wollen, denn obwohl anzunehmen ist, dass der Landwirt vom Besitzschutz ausging, sind die Gemeinderäte der Ansicht, „die Ausnahmen nehmen immer mehr zu“ und „es gibt Regeln, an die man sich halten muss“. Mit 12:1 Stimmen verweigerten sie der Höhe der Mauer das gemeindliche Einvernehmen. Der Landwirt muss sie auf zwei Meter abtragen. Foto: Foto: I. Konrad

    (iko) Die Sanierung einer Grenzwand am Veiter Weg in Bergtheim beschäftigte den Gemeinderat. Über 32 Meter lang ist die Einfriedungsmauer an der Kreisstraße Wü 4 nach Erbshausen, die Landwirt Artur Göbel dort dem Gelände angepasst hat. Sie ist zwischen 2,07 und 2,70 Meter hoch und damit exakt genau so lang und hoch wie eine bisherige brüchige Steinmauer, die Göbel weggerissen und nun aus Vollbeton neu errichtet hat. Nach Bauverordnung ist eine Mauer über zwei Metern jedoch nicht genehmigungsfrei. „Wir müssen uns nun im Rahmen der rechtlichen Vorschriften einig werden, ob wir diese Mauerhöhe im Nachhinein genehmigen oder nicht“, machte Bürgermeister Konrad Schlier in der Ratssitzung deutlich. Bei der Diskussion stellte sich heraus, dass die Räte keinen Präzedenzfall schaffen wollen, denn obwohl anzunehmen ist, dass der Landwirt vom Besitzschutz ausging, sind die Gemeinderäte der Ansicht, „die Ausnahmen nehmen immer mehr zu“ und „es gibt Regeln, an die man sich halten muss“. Mit 12:1 Stimmen verweigerten sie der Höhe der Mauer das gemeindliche Einvernehmen. Der Landwirt muss sie auf zwei Meter abtragen.

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