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Würzburg: Einspruch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen bayerisches Modell der Grundsteuerreform: Bringt das was?

Würzburg

Einspruch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen bayerisches Modell der Grundsteuerreform: Bringt das was?

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    Der bayerische Sonderweg zur Grundsteuerreform bleibt umstritten. 
    Der bayerische Sonderweg zur Grundsteuerreform bleibt umstritten.  Foto: Katharina Deubert

    Bis zum 2. Mai ist noch Zeit, die Grundsteuererklärung abzugeben. Als einziges Bundesland hat Bayern die Abgabefrist bis zum 30. April verlängert. Aufgrund des Wochenendes und des Feiertages endet die Frist nun am 2. Mai 2023. Aktuell liegt die Abgabequote in Bayern bei rund 80 Prozent. Von den 6,5 Millionen Einheiten, für die eine Erklärung eingereicht werden muss, ist das bereits bei über fünf Millionen geschehen, so das Bayerische Landesamt für Steuern auf Anfrage.

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