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WÜRZBURG: Familien klagen vor Sozialgericht

WÜRZBURG

Familien klagen vor Sozialgericht

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    Fünf unterfränkische Familien klagten vor dem Sozialgericht Würzburg, weil sie der Auffassung sind, dass sie doppelt ins Sozialsystem zahlen.
    Fünf unterfränkische Familien klagten vor dem Sozialgericht Würzburg, weil sie der Auffassung sind, dass sie doppelt ins Sozialsystem zahlen. Foto: SymbolFoto: Jupiterimages

    Sie wollen bis zum Bundesverfassungsgericht: fünf Familien aus dem Raum Würzburg, Karlstadt und Schweinfurt, die jetzt vor dem Würzburger Sozialgericht klagten, weil sie sich vom Staat schlechter behandelt sehen als Kinderlose. Unterstützung bekamen sie vom Geschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Siegfried Stresing, aus Berlin und vom Diözesanvorsitzenden des Würzburger Familienbundes der Katholiken, Michael Kroschewski.

    Einer der Kläger ist Wolfgang Pfeifer aus Gössenheim (Lkr. Main-Spessart). Er hat drei Söhne und fordert von seiner Sozialversicherung einen Freibetrag für Eltern in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung als Ausgleich für die Erziehungsleistung. Die klagenden Familien sind der Auffassung, sie zahlen doppelt ins Sozialsystem, da sie einerseits die Beitragszahler von morgen großziehen, und andererseits die gleichen Beiträge leisten wie Kinderlose.

    Pfeifer erklärt, was ihn bewogen hat, dagegen zu klagen: „Es geht um Milliardenbeträge, die umverteilt werden müssen.“ Da auf Augenhöhe mit der Politik mitreden zu können, gehe nur über die Ausschöpfung der juristischen Mittel. „Wir wollen von unten ein drängendes Problem deutlich machen“, sagt Kroschewski. Der Hintergrund: Bereits im Herbst gab es Musterklagen vor dem Bundessozialgericht in Kassel, die jedoch abgewiesen wurden. Die Kläger reichten Verfassungsbeschwerde ein.

    Beiträge für Pflegeversicherung

    Die Familien berufen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001. Damals forderten die Juristen die Bundesregierung auf, nach den Grundgesetz-Paragrafen 3 (Gleichbehandlungsgebot) und 6 (Schutz der Familie) für Gerechtigkeit in der Pflegeversicherung zwischen Eltern und Kinderlosen zu sorgen und darüber hinaus dieses Urteil auf seine Bedeutung für die anderen Zweige der Sozialversicherung zu prüfen. Seit 2004 müssen daraufhin Kinderlose einen etwas höheren Beitrag für die Pflegeversicherung zahlen. In den anderen Versicherungen seien die Kinder etwa durch Erziehungszeiten und kostenlose Mitversicherung berücksichtigt, so die Auffassung der Regierung damals.

    Dass es mühsam ist, ein großes politisches Ziel mit kleinen Schritten auf dem Weg durch die juristischen Instanzen zu erreichen, zeigte der Vorsitzende der sechsten Kammer des Würzburger Sozialgerichts, Robin Bhattacharyya. In allen Fällen ging es an diesem Tag rein um Formales, und schließlich wurden die Verhandlungen vertagt, um manches nachzuholen. In einem Fall ruht das Verfahren.

    Er machte aber auch klar, dass das Würzburger Sozialgericht kaum anderes als die Kasseler Richter entscheiden könne. Schließlich sei nicht über vielleicht legitime Interessen zu urteilen, sondern zu entscheiden, welche Ansprüche aus gesetzlichen Regelungen abzuleiten seien.

    Die Möglichkeiten der Würzburger Richter umreißt Bhattacharyya so: Sie könnten der Entscheidung des Bundessozialgerichts folgen und eventuell den Weg durch die Instanzen abkürzen, indem sie eine Sprungrevision gleich zur höchsten Instanz zulassen. Weiter gibt es die Möglichkeit, eine Normenkontrolle vorzulegen. Dazu muss das Gericht überzeugt sein, dass eine Regelung verfassungswidrig ist, das sehr gründlich prüfen und aufwendig nachweisen. Darüber hinaus könne es ein Verfahren mit Einverständnis der Kläger ruhen lassen, bis eine andere Instanz in gleicher Sache entschieden hat.

    Die Kosten für Verfahren am Sozialgericht tragen übrigens die Steuerzahler. Sind Sozialversicherungen beteiligt, zahlen diese 150 Euro. Gibt es kein Urteil, reduziert sich die Summe auf 75 Euro.

    Wolfgang Pfeiffer wird demnächst wieder einen Termin im Würzburger Sozialgericht haben. Welchen langen Atem er und die anderen Familien brauchen, zeigt das Beispiel von Familienverbandsgeschäftsführer Siegfried Stresing. Vor 15 Jahren habe er schon geklagt, allerdings vor dem Pflege-Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2001, erzählt er. Mit anderen Familien zusammen sei er damals der Erste in der Sache gewesen.

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