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Finanzberater steht vor Schulden in Millionenhöhe

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Finanzberater steht vor Schulden in Millionenhöhe

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    Würbzburg Die steile Karriere vom gelernten Koch zum Finanzberater mündete für einen 38-Jährigen aus dem Landkreis Würzburg jetzt jäh auf der Anklagebank. Schuld daran war nach Angaben seines Verteidigers Wolfgang Kunkel vor allem die Tatsache, dass der Angeklagte Mitte der 90er Jahre in den Dunstkreis jener Anlageberater geriet, die im Auftrag des jüngst zum zweitenmal verurteilten Würzburger Ex-Anwaltes Dr. Wolfgang Graf sowie zweier derzeit in Untersuchungshaft sitzender Brüder aus der Branche zweifelhafte Finanzgeschäfte tätigten.

    In deren Finanzimperium war er seit 1991 als "Basis-Führungskraft" und schließlich "im Top-Management-Kreis" tätig. Aus jener Zeit hat der Mann, der Millionen bewegte und zeitweise mehrere eigene Immobilien im Landkreis besaß, Schulden in Höhe von ein bis zwei Millionen Euro. Danach versuchte er als Finanzberater mit eigener Firma die Schulden abzutragen. Doch eine zunehmend schlechtere Konjunktur verschärfte um die Jahreswende 2000 seine Situation immer mehr: Kunden warteten auf ihr Geld, Mitarbeiter auf ihre Sozialversicherungsbeiträge, die er nicht mehr zahlte. Einen älteren Mitarbeiter stellte er zwar ein, weil es einen dicken Zuschuss vom Arbeitsamt gab. Der Mann war schnell wieder entlassen, doch den Zuschuss von über 25 000 Euro kassierte der Anlageberater noch 18 Monate weiter. "Das Arbeitsamt hat ihm das leicht gemacht", befand selbst die Richterin am Amtsgericht. Durch Datenabgleich mit dem wieder arbeitslos gemeldeten Ex-Angestellten hätte der Betrug früher auffallen und der Schaden klein gehalten werden können.

    Schließlich erstellte der Geschäftsmann gar keine Bilanz mehr. Und obwohl er die Aussichtslosigkeit seiner Lage gesehen haben muss, stellte er keinen Insolvenzantrag. Das mussten die von ihm geschädigten Krankenkassen tun. Für all diese Versäumnisse wurde der geständige Angeklagte jetzt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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