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Frag-würdig: Antrag stellen

Landkreis Würzburg

Frag-würdig: Antrag stellen

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    Frag-würdig

    Zu Fördermöglichkeiten für den Lückenschluss des Radweges zwischen Randersacker und Lindelbach äußert sich Klaus Buchner, Geschäftsleiter des Zweckverbandes Erholungs- und Wandergebiet Würzburg.

    Frage: Ist für 2016 eine Radweg-Förderung durch Landkreis und Zweckverband generell möglich?

    Klaus Buchner: Eine Förderung ist beim Landkreis und auch beim ZV Naherholung möglich. Der Bauausschuss des Landkreises und die Verbandsversammlung des Zweckverbandes müssen auf entsprechenden Antrag hin entscheiden.

    Welche Voraussetzungen müssen förderbare Radwege erfüllen?

    Buchner: Es muss sich um überörtliche Radwege handeln, die das vorhandene Radwegenetz sinnvoll ergänzen beziehungsweise verbessern.

    Was wäre förderschädlich?

    Buchner: Förderschädlich wäre z.B. eine Trasse, die - trotz möglicher Alternativen - nicht optimal (auch im Sinne des Verkehrssicherheit) ausgewählt wurde, die also zum Beispiel auf der Freistrecke übergeordnete Straßen quert, starke Gefäll- oder Steigungsanteile ausweist oder auch anderen Nutzungen entgegensteht, wie z.B. einer Weinbergs Bewirtschaftung.

    Gibt es noch andere Fördertöpfe?

    Buchner: Es gibt noch andere Fördertöpfe, auch staatliche, z.B. nach dem GVFG (Gemeindeverkehrs- und Finanzierungsgesetz), dem FAG (Finanzausgleichsgesetz) und auch Sonderprogramme. Mögliche Förderungen sind immer bezogen auf den besonderen Einzelfall rechtzeitig abzuklären.

    Bis wann muss ein Förderantrag für 2016 spätestens vorliegen?

    Buchner: Der Antrag sollte mit allen erforderlichen Unterlagen bis September 2015 vorliegen.

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