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Oberpleichfeld: Führt tödlicher Unfall bei Werneck zu Gesetzesreform?

Oberpleichfeld

Führt tödlicher Unfall bei Werneck zu Gesetzesreform?

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    Ein Kreuz erinnert an der Unfallstelle an Susanne Limbach.
    Ein Kreuz erinnert an der Unfallstelle an Susanne Limbach. Foto: Limbach

    Es klingt nach juristischem Klein-Klein, für Angehörige hat die Frage aber eine riesige Bedeutung: Darf die Justiz Fälle, bei denen ein Mensch zu Tode gekommen ist, per Strafbefehl – also ohne öffentliche Hauptverhandlung – zu den Akten legen? Ohne dass die Opferfamilien als Nebenkläger in einer Beweisaufnahme Gelegenheit bekommen, die Umstände der Tat zu erfahren? Walter Limbach ist das passiert: Im September 2019 starb seine Frau Susanne nach einem Verkehrsunfall bei Werneck (Lkr. Schweinfurt). Der Schuldige hatte 0,44 Promille Alkohol im Blut, das Amtsgericht Schweinfurt verurteilte ihn per Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe: 180 Tagessätze à 50 Euro. Bis heute quälen den 63-jährigen Witwer Limbach offene Fragen zum Tod seiner Frau. Also ging er im Februar an die Öffentlichkeit – und kann nun einen Teilerfolg verbuchen.

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