Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Kist wurde 1971 eine Vereinbarung über die Bau- und Unterhaltungslast für die Gehwegbrücke über die Staatsstraße 578, ehemalige Bundesstraße B27, in der Ortsdurchfahrt Kist mit einer Regelung über ein Ablösemodell auf Kapitalbasis geschlossen. Die Ablösung der Bau- und Unterhaltungslast für die inzwischen sanierungsbedürftige Gehwegbrücke wurde jedoch aus heute nicht mehr nachzuvollziehenden Gründen nie vollzogen.
Um eine eindeutige Regelung, insbesondere mit Blick auf den möglicherweisweise anstehenden Neubau der Gehwegbrücke zu erhalten, suchen Staatliches Bauamt Würzburg und die Gemeinde Kist derzeit eine für beide Seiten faire Lösung, berichtete Bürgermeister Volker Faulhaber (SPD) in einer Gemeinderatssitzung.
Vorgesehen sei, so Faulhaber, der Abschluss einer Vereinbarung, wonach die Gemeinde Kist die in der Vereinbarung von 1971 genannten Ablösekosten in Höhe von 29 800 Mark einschließlich einer Verzinsung von zwei Prozent ab Fertigstellung des Bauwerkes mit Datum vom 2. November 1971 in Höhe von 42 286,83 Euro (unter Anrechnung der bisher von der Gemeinde Kist erbrachten Aufwendungen in Höhe von insgesamt 15 221,99 Euro) übernimmt. Bisher war die Gemeinde davon ausgegangen, dass die Brücke in ihrem Besitz ist.
Der Freistaat Bayern verpflichtet sich im Gegenzug die Bau- und Unterhaltslast am Fußgängersteg voll zu übernehmen. Der Unterhalt der Brückenoberfäche und der Winterdienst bleiben allerdings weiterhin Aufgabe der Gemeinde Kist.
Somit übernimmt das Staatliche Bauamt auch die Kosten für den Ersatzneubau der Gehwegbrücke., der mittelfristig zugesagt wurde. Die Zahlung ist bis zum 30. Juni 2018 fällig. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vereinbarung und den vorgestellten Aufteilungen zu. Bürgermeister Faulhaber wurde aufgefordert, die Vereinbarung um den Hinweis zur mittelfristigen Erneuerung der Gehwegbrücke mit in den Vertrag aufzunehmen.