Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Kist wurde 1971 eine Vereinbarung über die Bau- und Unterhaltungslast für die Gehwegbrücke über die Staatsstraße 578, ehemalige Bundesstraße B27, in der Ortsdurchfahrt Kist mit einer Regelung über ein Ablösemodell auf Kapitalbasis geschlossen. Die Ablösung der Bau- und Unterhaltungslast für die inzwischen sanierungsbedürftige Gehwegbrücke wurde jedoch aus heute nicht mehr nachzuvollziehenden Gründen nie vollzogen.
KIST