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AUB: Gastwirt Bernd Gottschlich kocht an Fasching ein närrisches Rezept aus dem Jahr 1542

AUB

Gastwirt Bernd Gottschlich kocht an Fasching ein närrisches Rezept aus dem Jahr 1542

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    Närrisches Huhn: Vor 500 Jahren landete das Federvieh als Fastnachtshuhn im Kochtopf.
    Närrisches Huhn: Vor 500 Jahren landete das Federvieh als Fastnachtshuhn im Kochtopf. Foto: FotoMONTAGE Alfred Gehring

    Nachdem das Auber Gasthaus „Goldenes Lamm“ Fastnachtshühner“ an den närrischen Tagen auf die Speisekarte nimmt, muss es sich wohl doch eher um ein Geflügelgericht handeln. Gastwirt Bernd Gottschlich hat in der Geschichte seines Gasthauses, das die Familie Gottschlich seit nunmehr 25 Jahren führt, gestöbert und ist dabei auf diesen Begriff gestoßen.

    Weit, weit musste er dabei in die Vergangenheit zurückgehen, bis in die Zeit, als Kolumbus sich für seine Entdeckungen im Westen feiern ließ. Damals feierte man in einem Seitental der Tauber, in der damals noch recht jungen Stadt Aub für die „reale Bierbrauerei und taferngerechtsamen Schenkstatt zum Lamm“ Richtfest.

    Zu dieser Zeit vor mehr als 500 Jahren gehörte zu den Abgaben, die die genannte Schenkstatt an den Fürstbischof zu Würzburg zu entrichten hatte, unter anderem auch ein Fastnachtshuhn.

    Damals war es üblich, den Zehnt nicht ausschließlich in Geldform, sondern häufig in Naturalien zu entrichten. Nicht nur in Aub, auch in den Gemeinden des Ochsenfurter Gaues war es durchaus üblich, solche „Fastnachtshühner“ an die Obrigkeit zu liefern.

    Als beispielsweise im Jahr 1409 Hans Uebel der Ältere, gesessen zu Walkershofen, an den Spitalkaplan in Aub für dessen Pfründe und an Cunrat Herrtlein, Pfarrer in Waldmannshofen für die Pfarrpfründe daselbst, ihren Hof zu Gelchsheim, verkauften, wurden neben jährlichen 24 Malter Korn, 10 Malter Haber, 345 Gulden, drei Weihnachtshühnern auch ein Fastnachtshuhn vereinbart.

    Warum aber ausgerechnet ein Huhn und nicht ein anderes essbares Tier? Es lag wohl auch an den strengen Fastenregeln, die die Kirche ihren Gläubigen damals auferlegte. Während der bevorstehenden siebenwöchigen Fastenzeit war denen nämlich der Genuss von Fleisch strikt verboten.

    Unter Fleisch fielen damals auch Eier, die zeitweise als „flüssiges Fleisch“ bezeichnet wurden. Kirchliche Fastenregeln hin oder her – den Hühnern verbieten, Eier zu legen, das schaffte nicht einmal die seinerzeit nahezu allmächtige Kirche. Um die Gläubigen gar nicht erst in Versuchung zu führen, musste das Federvieh eben raus aus dem Stall, als Fastnachtshuhn, in die Kochtöpfe des Fürstbischofs. Erst nach Ende der Fastenzeit waren Eier wieder willkommen. Wir kennen sie heute als Ostereier.

    Ob der Fürstbischof im fernen Würzburg tatsächlich selbst in den Genuss des besagten Huhns gekommen ist, darf aber bezweifelt werden. Vielmehr war es wohl so, wie der Auber Gastwirt erläutert, dass solche Naturalien vor Ort verblieben und als Teil der Entlohnung den fürstbischöflichen Staatsdienern, beispielsweise dem Bürgermeister, dem örtlichen Lehrer oder Pfarrer zu Gute kamen.

    Die Familie Gottschlich hat für das Jubiläum ihres Gasthauses aber nicht nur in den Geschichtsbüchern gestöbert, sondern auch nach alten Rezepten gesucht.

    Dabei stieß man in einem Kochbuch aus dem Jahr 1542: „wie man ein teutsches mansbild bei kraeften haelt“ auf ein Rezept für ein Fastnachtshuhn. Nach ebendiesem Rezept wird das Fastnachtshuhn der Auber Wirtsfamilie zubereitet, dass am Fastnachtswochenende vom 15. bis 17. Februar auf der Speisekarte des Gasthauses stehen wird.

    Den Bürgermeister hat Gastwirt Gottschlich schon zum Fastnachtshuhn-Essen eingeladen. Ob wohl die Auber Geistlichkeit die dann anstehende Fastenzeit auch zum Anlass nimmt, im Goldenen Lamm zu Aub Fastnachtshuhn zu essen?

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