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LANDKREIS WÜRZBURG: Geschachere um Asbest und Strafe

LANDKREIS WÜRZBURG

Geschachere um Asbest und Strafe

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    Seit Jahren ist bekannt, dass Asbest höchst gesundheitsgefährdend ist. Weil er alte Asbestdachplatten auf seinem Grundstück gelagert haben soll, stand nun ein 52-jähriger Landwirt vor dem Würzburger Amtsgericht. Dort musste er sich wegen des Verstoßes gegen das Chemikaliengesetz verantworten.

    Befragt nach seinen persönlichen Verhältnissen, gibt der durchaus nicht nachlässig gekleidete Mann mit den grauen Haaren an, seit ein paar Jahren pleite zu sein und in einem Wohnwagen in einer Landkreisgemeinde zu wohnen. Sein Bauernhof stand unter Zwangsverwaltung der Bank und wurde mittlerweile an einen anderen Landwirt verkauft.

    Auf genau jenem Grundstück sollen aber vor vier Jahren mehrere Dacheindeckungen aus Asbest verbotswidrig gelagert worden sein. Nach einem Hinweis kontrollierte die Wasserschutzpolizei das Grundstück und entdeckte die gefährlichen Bauteile. Ein Zwischenmieter sagte aus, dass rumänische Arbeiter im Auftrag des Angeklagten alle möglichen Dinge vom Hof entfernt und die giftigen Platten liegen gelassen haben.

    Nichts gewusst

    Der 52-Jährige weist alle Anschuldigungen weit von sich. Von den Platten habe er nichts gewusst. Ein Rumäne sei zwar bei ihm angestellt gewesen, aber dessen Kollegen will er nicht gekannt haben. Der Zwischenmieter sagt im Zeugenstand aus, die Arbeiter seien sogar mit dem Wagen und einem Lkw angerückt, die beide nachweislich dem Angeklagten gehörten.

    Daraufhin brockt sich der 52-Jährige fast noch mal eine Anzeige ein, als er sagt, „die haben doch gar keinen LKW-Führerschein!“. Denn das gilt als Überlassung von Fahrzeugen an Personen ohne gültige Fahrerlaubnis.

    Uneinsichtig

    Ohnehin erweist sich der Angeklagte als uneinsichtig. Alle Indizien und Aussagen weisen daraufhin, dass er von den giftigen Dachplatten wusste und die Arbeiter anwies, diese abzumontieren. Dennoch will er einen Freispruch. Oder aber seinen rumänischen Mitarbeiter, der mittlerweile wieder in seiner Heimat weilt, vor Gericht als Zeugen holen.

    Als der Staatsanwalt eine Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung von 500 Euro anbietet, ist dem Landwirt auch das zu viel. Erst eine längere Unterredung mit seinem Anwalt lässt ihn zur Vernunft kommen. Über die 500 Euro kann sich eine Sing- und Musikschule freuen, an die der 52-Jährige das Geld bis März kommenden Jahres zahlen muss. Solange ist das Verfahren vorläufig eingestellt.

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