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VEITSHÖCHHEIM: Gewerbegrundstücke stehen zum Verkauf

VEITSHÖCHHEIM

Gewerbegrundstücke stehen zum Verkauf

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    In Veitshöchheim werden neue Gewerbegebietsflächen erschlossen: Derzeit wird der Mischwasser-Hauptkanal verlegt. Straßen mit einer Gesamtlänge von 650 Meter entstehen.
    In Veitshöchheim werden neue Gewerbegebietsflächen erschlossen: Derzeit wird der Mischwasser-Hauptkanal verlegt. Straßen mit einer Gesamtlänge von 650 Meter entstehen. Foto: Foto: Dieter Gürz

    Die Nachfrage nach Erweiterungsflächen ist groß: Schon im Juni 2011 hatte der Gemeinderat beschlossen, das 39,5 Hektar große Gewerbegebiet um weitere 8,2 Hektar zu erweitern. Vier Jahre später ist nun die Erschließung dieses Gebietes entsprechend dem seit September 2014 rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost, Teil II, 1. Änderung“ in vollem Gang. Den Auftrag dazu hatte der Gemeinderat der Firma Strabag zum Preis von 823 000 Euro erteilt.

    Abgeschlossen ist seit Ende 2014 die im September 2013 eingeleitete Umlegung des Baulands. Der Gemeinde war es nach langwierigen Verhandlungen gelungen, den Großteil des Erweiterungsgebietes in ihren Besitz zu bringen. Lediglich ein bereits ansässiges Unternehmen hatte sich die für seine Expansion benötigen Flächen direkt vom Grundstückseigentümer gesichert. Bei einer Gesamtfläche des Umlegungsgebietes von 8,5 Hektar wurden nun 14 neue Baugrundstücke gebildet. Davon befinden sich derzeit noch zwölf im Besitz der Gemeinde. Ihre Gesamtfläche umfasst 55 730 Quadratmeter.

    Nach der Festlegung des Kaufpreises in der letzten Gemeinderatssitzung kann nun das Liegenschaftsreferat der Gemeinde die Vermarktung dieser zwischen 3500 und 9100 Quadratmeter großen Gewerbegrundstücke vorantreiben. Für Ansiedlungswillige ist interessant: Die Grundflächenzahl GRZ dieser Flächen liegt nach Bebauungsplan bei 0,8 Prozent, die Baumassenzahl bei 9,0 und die Firsthöhe in der GI-Fläche westlich der um 225 Meter verlängerten Schleehofstraße bei 13 Meter und östlich davon in der GE-Fläche bei zehn Meter. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt in Veitshöchheim 315 Prozent.

    Durch den Verkauf möchte die Gemeinde nun den Großteil ihrer beträchtlichen Ausgaben für Grunderwerb und Erschließung zurückbekommen. Laut Bürgermeister Jürgen Götz belaufen sich die Gesamtinvestitionen der Gemeinde in die Gewerbegebietserweiterung auf 2,68 Millionen Euro.

    Das Gewerbegebiet ist nach den Worten des Bürgermeisters für die Gemeinde wegen der Gewerbesteuereinnahmen und der ortsnahen Arbeitsplätze interessant. Im Gewerbegebiet sind derzeit etwa 1500 Menschen beschäftigt. Unter den 105 hier angesiedelten Betrieben sind sehr bedeutende wie Wegmann automotive GmbH & Co.KG, Michaelis GmbH& Co.KG, NKM Noell Special Cranes GmbH, Frankonia Schokoladenwerke GmbH; Viktor Müller Rolladenbau GmbH, Metronic AG, Mehlig & Heller GmbH, Staudigel GmbH; DIMA Diamanthonleistungen GmbH. Die aktuelle Struktur erweist sich als sehr vielschichtig und verträglich.

    In der letzten Sitzung hat der Gemeinderat nun den Kaufpreis festgelegt. Er berücksichtigt dabei die topografische Lage des Geländes, gestaffelt von 50 bis 75 Euro pro Quadratmeter. Darin enthalten sind die vollständigen Straßenbaukosten. Die Herstellungsbeiträge für die Kanalisations- und Wasserversorgungsanlage werden nach örtlichem Aufmaß mit Bescheid abgerechnet. Alle übrigen Erschließungskosten wie Strom, Gas und Breitbandkabel sind an die betreffenden Versorgungsunternehmen zu entrichten.

    Für die nach Bebauungsplan mögliche Wohnnutzung von maximal 25 Prozent der Geschossfläche erhebt die Gemeinde zum Kaufpreis einen Aufschlag von 15 Euro pro Quadratmeter. Er wird allerdings erst fällig nach Vorlage eines entsprechenden Bauantrages. Bis zur Inanspruchnahme des Wohnbaurechts ist der Betrag grundbuchamtlich zugunsten der Gemeinde Veitshöchheim zu sichern. Eine Wohnnutzung ist in den gewerblichen Gebäudekomplex zu integrieren. Separate Wohngebäude sind nicht zulässig.

    Für die neuen Grundstücksbesitzer besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren mit mindestens 50-prozentiger Ausnutzung des Baugrundstückes, abgesichert durch ein Rückkaufrecht der Gemeinde, auch bei Weiterveräußerung von unbebauten Teilflächen.

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