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Würzburg: Grüne wollen Grundwasserentnahmen für Landwirte neu regeln

Würzburg

Grüne wollen Grundwasserentnahmen für Landwirte neu regeln

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    Die Grünen-Abgeordneten aus Unterfranken, Kerstin Celina, Patrick Friedl und Paul Knoblach, haben die Stellungnahme der Gemeinde Hausen gegen die Verlängerung einer Erlaubnis zur Entnahme großer Mengen Grundwasser für landwirtschaftliche Zwecke begrüßt. Das geht aus einer Pressemitteilung der Partei hervor.

    Eine Anfrage an die Staatsregierung hatte demnach ergeben, dass in den vergangenen Jahren die genehmigten Entnahmen überschritten wurden. In Hausen habe im Jahr 2016 die festgestellte und nicht genehmigte Überschreitung der Grundwasserentnahme 26 000 Kubikmeter betragen.

    Laut Pressemitteilung soll in diesem Sommer eine Handlungsempfehlung für ein Niedrigwassermanagement veröffentlicht werden. "Als praktizierender Landwirt, der die Verhältnisse vor Ort gut kennt, erwarte ich, dass darin steht, um welche Mengen wir die Grundwasserentnahme reduzieren müssen, um unsere Trinkwasserbestände nicht zu gefährden", wird der Schweinfurter Abgeordnete Paul Knoblach in der Pressemitteilung zitiert.

    Er halte es für "nicht fair", den betroffenen Gemeinden als Träger öffentlicher Belange vor der Veröffentlichung dieser Richtlinien Anträge auf die weitere Genehmigung großer Entnahmemengen aus ihren Brunnen vorzulegen. 

    Genehmigungsanträge müssten geprüft werden

    Celina weist in der Pressemitteilung darauf hin, dass die öffentliche Wasserversorgung nach den Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes nicht beeinträchtigt werden darf und deshalb entsprechende Genehmigungsanträge zu Grundwasserentnahmen sehr genau geprüft werden müssten.

    Aus einer Anfrage an die Staatsregierung vom März geht laut Mitteilung hervor, dass im Kerngebiet der Bergtheimer Mulde der verstärkte Anbau von Sonderkulturen in den letzten Jahrzehnten zu einem ausgeprägten Nutzungsdruck auf das Grundwasser führe und deswegen schon im Jahr 2016 vorsorglich für die Gemeinden Bergtheim, Unterpleichfeld und Oberpleichfeld ein sogenanntes Moratorium ausgesprochen wurde.

    Danach dürfte für Neuanträge in den oben genannten Gemeinden eine maximale Entnahme von 5000 Kubikmetern pro Jahr gestattet werden und Erhöhungen bestehender Entnahmerechte über 5000 Kubikmetern pro Jahr im Regelfall dürften nicht genehmigt werden. 

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