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REGION WÜRZBURG: Hartz IV-Empfängerin kritisiert Jobcenter

REGION WÜRZBURG

Hartz IV-Empfängerin kritisiert Jobcenter

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    Mehr als eineinhalb Jahre bemühte sich Hartz IV-Empfängerin Alexandra Maier beim Jobcenter des Landratsamtes vergeblich um eine Weiterbildung. Nun wandte sich die alleinerziehende Mutter eines zweieinhalbjährigen Sohnes und einer 16-jährigen Tochter an die Main-Post. „Die Öffentlichkeit soll erfahren, wie schwierig es ist, eine Ausbildung machen zu dürfen.“

    Seit Dezember 2008 lebt Alexandra Maier – nur unterbrochen von einer Schwangerschaft – von Hartz IV. Früher arbeitete sie im Sicherheitsdienst, was ihr inzwischen jedoch zu gefährlich ist. Schließlich hat sie die Verantwortung für ihre Kinder. Um ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, wollte sie eine dreijährige Ausbildung zur Rettungsassistentin machen, was nach ihren Angaben rund 5000 Euro gekostet hätte.

    Das Jobcenter lehnte diesen Antrag unter anderem mit der Begründung ab, dass in diesem Bereich mehr Bewerber als offene Stellen verzeichnet seien. Gegen diesen Bescheid reichte sie Klage beim Sozialgericht ein. Bei dem Erörterungstermin stand dann ein Kompromiss zur Diskussion, eine 18-monatige Ausbildung zur Rettungssanitäterin für rund 1600 Euro. „Der Richter schlug vor, dass das Jobcenter und ich uns die Kosten teilen. Aber wie sollte ich 800 Euro dafür aufbringen“, sagt Maier.

    Klage zurückgezogen

    Auch eine andere Forderung des Gerichts konnte sie nicht erfüllen: Sie sollte sich von einem Rettungsdienst schriftlich bestätigen lassen, dass er sie nach der Ausbildung einstellen würde.

    Die Konsequenz: Alexandra Maier zog sie ihre Klage zurück und beantragte die Kostenübernahme für einen Schwesternhelferinnenkurs. Doch auch der wurde vom Jobcenter abgelehnt.

    Während der ganzen Zeit habe sie nur ein einziges Jobangebot bekommen. Und das sei am „Tag der Gerichtsverhandlung“ aufgetaucht – bei einem Sicherheitsdienst in Ludwigsburg. „Ich finde, wenn man sich als alleinerziehende Mutter schon aus dem Hartz IV-Bezug kämpfen will, sollte man auch unterstützt werden“, ärgert sich Maier. Schließlich wäre „ein jahrelanger Leistungsbezug teurer als eine Ausbildung“, begründet sie ihre Meinung. Anstatt die Ausbildung zu bezahlen, habe sie ein Jobangebot in Ludwigsburg erhalten, „wofür sie mir sogar meinen Umzug zahlen müssten – das ist wirklich eine Lachnummer“.

    „Es wäre sinnvoll gewesen, ihr finanziell unter die Arme zu greifen“, betont auch ihr Rechtsanwalt Ulrich Fischer. In diesem Fall habe die Chance bestanden, sie auf längere Sicht wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, so trage der Steuerzahler weiterhin ihren Unterhalt.

    Aus rechtlicher Sicht sei die Lage zwar einwandfrei, weil der Richter die Verwaltung nicht zur Kostenübernahme verpflichten könne, sondern nur prüfe, ob „Fehler im Ermessensspielraum“ gemacht wurden. Aber: Alexandra Maier habe sogar mit ihrem inzwischen erst zweieinhalbjährigen Sohn die Bereitschaft zur Weiterbildung gezeigt und bewiesen, dass sie ihre „Zukunft aktiv in die Hand nehmen will“.

    „Wenn es nur um die Finanzen gegangen wäre, hätte es einen Kompromiss gegeben“, erklärte Eberhard Blenk, Fachbereichsleiter des Jobcenters des Landkreises. Die beantragte Weiterbildungsmaßnahme zur Rettungssanitäterin hätte aber nach seinen Worten keine „Verbesserung der Eingliederung am Arbeitsmarkt erbracht“.

    Die Gegenüberstellung der Berufe im Rettungs- und Sicherheitsdienst ergebe ähnliche Belastungen bezüglich des Schichtdienstes und der Organisation der Kinderbetreuung. Ein Einstieg in die zuletzt ausgeübte Tätigkeit im Sicherheitsdienst wäre ohne weitere zeitliche Verzögerungen und zusätzliche Belastungen möglich gewesen.

    Keine Verbesserung

    Blenk argumentierte, dass es sich bei dem Angebot im Sicherheitsdienst um eine Stelle als Empfangsmitarbeiterin zur Kundenbetreuung ohne Wochenend- und Schichtdienst gehandelt habe. Bezüglich der Beschäftigungsaussichten und der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die familiäre Situation hätte die von Alexandra Maier gewünschte Weiterbildungsmaßnahme keine Verbesserung gebracht, glaubt Blenk. Die Konsequenz für ihn: Die geforderte Weiterbildung war nicht notwendig, um die Arbeitslosigkeit abzuwenden“. Alexandra Maier sieht das anders.

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