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Gerbrunn: Haslachtal in Gebrunn bleibt ein Erholungsbereich: Trotz Bebauungsplan darf dort nichts gebaut werden

Gerbrunn

Haslachtal in Gebrunn bleibt ein Erholungsbereich: Trotz Bebauungsplan darf dort nichts gebaut werden

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    Das Haslachtal in Gerbrunn bleibt als Naherholungsbereich auch weiterhin frei von Bebauung.
    Das Haslachtal in Gerbrunn bleibt als Naherholungsbereich auch weiterhin frei von Bebauung. Foto: Guido Chuleck

    Es bleibt dabei: Im idyllischen Haslachtal in Gerbrunn dürfen bis auf kleinere Gartenlauben auch weiterhin keinerlei Gebäude entstehen. Mehrheitlich stimmte der Gerbrunner Gemeinderat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu, den im Oktober 2020 auf den Weg gebrachten Bebauungsplan "Haslachtal Osthang" aufzustellen und gleich auch als Satzung zu beschließen.

    Wobei der Begriff "Bebauungsplan" nur auf den ersten Blick verwirrend scheint, denn es darf im 18,5 Hektar großen Haslachtal tatsächlich nichts gebaut werden. Vielmehr soll das Tal als Naturschutzgebiet erhalten bleiben, wobei diese Ausweisung durch das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde erfolgen muss.

    In der jüngsten Sitzung kauten die Räte die ganzen Einwände, Anregungen und auch Widersprüche rund um das Gebiet durch. Die Stellungnahme der Regierung von Unterfranken entpuppte sich dabei als "Blaupause" für die übrigen Beiträge von offizieller Seite. "Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen wertwolle Landschafts- und Lebensräume gesichert, gepflegt und entwickelt werden", so die Regierung.

    Wertvolle Trockenbiotope

    Weder der Natur- noch der Denkmalschutz erhoben Einwände, auch der Bauernverband, der Landesbund für Vogelschutz verzichtete auf eine Stellungnahme. Wie zu erwarten begrüßte der Bund Naturschutz den Bebauungsplan und regte an, die "wertvollen Trockenbiotope als geschützte Landschaftsbestandteile auszuweisen und die Orchideenvorkommen in die Erfassung mit aufzunehmen".

    Trockenbiotope, erwiderte die Landschaftsarchitektin Miriam Glanz in ihrer Antwort, müssten vom Landratsamt ausgewiesen werden, "der überwiegende Teil der Orchideenvorkommen seien bereits in der Bestandsunterlage dargestellt". Die befragten Nachbargemeinden Rottendorf, Randersacker und Theilheim hatten in ihren Ratssitzungen keinerlei Einwände vorzubringen.

    Einwände von privat

    Von privater Seite, so Gerbrunns Bürgermeister Stefan Wolfshörndl im Gespräch mit dieser Redaktion, waren Einwände von drei Bürgern eingegangen. Ein Biowinzer fürchtete um seine Streuobstwiesen, wobei der Rat diese Bedenken zerstreuen konnte.

    Ein Landwirt sieht sich gar in seinen Eigentumsrechten massiv eingeschränkt und sieht eine "landwirtschaftliche Bebauung zur betrieblichen Erweiterung" gefährdet. Dem entgegnete der Rat, dass sich die Hofstelle des Landwirtes in einem Nachbarort befände, die überwiegende Rebfläche liege verstreut im ganzen Ort. "Es ist deshalb davon auszugehen, dass die betriebliche Erweiterung auch an der Hofstelle erfolgen könne, ohne dass eine entsprechende Zersiedelung der wertvollen Kulturlandschaft im Haslachtal erfolgen sollte".

    Weinbergflächen weiterhin nutzbar

    Ein weiterer Eigentümer einer Weinbergfläche sah im Bebauungsplan eine "Verhinderung weiterer Bebauung" und damit "behördliche Willkür und/oder Populismus". Insgesamt, so Wolfshörndl, handelt es sich um "legitime Ziele einer Bauleitplanung", und im Bestand könnten die Weinbergflächen auch weiterhin genutzt werden.

    Eine Einschränkung gebe es dahingehend, "dass der Talraum von Gebäuden und Aufforstungen freizuhalten" sei. Und auch in diesem Fall bewirtschaftet der "Einwender" seine Hofstelle im selben Nachbarort wie der bereits erwähnte Landwirt.

    Laut Baugesetzbuch muss die Gemeinde die öffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abwägen, und im Fall "Haslachtal Osthang" überwiegen laut Bürgermeister die "öffentlichen Belange". Sprich: es darf dort niemand bauen.

    Das Haslachtal in Gerbrunn bleibt als Naherholungsbereich auch weiterhin frei von Bebauung.
    Das Haslachtal in Gerbrunn bleibt als Naherholungsbereich auch weiterhin frei von Bebauung. Foto: Guido Chuleck
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