Würzburg (wolf) Im ausgehenden Mittelalter steckte die Würzburger Obrigkeit ihre Nase in Dinge, die sie heute gar nichts mehr angehen. Da war zum Beispiel eine Anordnung aus dem Jahr 1476, die das Feiern von Hochzeiten regelte.
Wer zur Hochzeit lud, sollte nicht mehr als vier Essen auftischen. Eines sollte "von vischen sein", das Getränk dazu nichts "dan franckenwein" . An Essen und Trinken sollte nichts nach draußen abgegeben werden, ausgenommen Almosen.
Selbst der Wert der Geschenke war festgelegt. Wer nicht mit dem Paar verwandt oder verschwägert war, dessen Präsente durften nicht den Wert von zwei Pfund übersteigen. Hochzeit sollte nur gefeiert werden "am tag, als man zu kirchen gangen ist und des nachts beiligen wolle".
Wo die Stadtoberen keine Regeln erließen, hatte die Leute selber welche. So wird von der Hochzeit eines Baderknechts im Jahr 1495 berichtet, die in einem Skandal endete. Der Henker hatte sich als Nachbar der Gattin selbst eingeladen. Der Mann war gar nicht gerne gesehen. Immerhin hat er, das beruhigte ein wenig, seine Mahlzeit selbst mitgebracht.