Der Rohbau steht, das umstrittene Dach wurde abgetragen, und der Bau ist noch mal 60 000 Euro teurer geworden: So hoch ist das Bußgeld, das der Bauherr des „Mehrgenerationen-Hauses“ im Hexenbruchweg am Würzburger Stadtrand wegen seiner Verstöße gegen die Baugenehmigung bezahlen muss.
Der Bauherr hatte zwar Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der Stadt eingelegt, nahm diesen nach einstündiger Verhandlung vor dem Würzburger Amtsgericht aber wieder zurück.
Streit um das in der Domstadt als „Schwarzbau-Villa am Hexenbruch“ bekannte Bauwerk gibt es, seitdem 2009 die Bauarbeiten von der Bauaufsicht eingestellt wurden, weil der Bau höher und größer als ursprünglich geplant worden war. Auch das Schwimmbecken wurde größer und Bäume verbotenerweise abgeholzt.
Der Bauherr räumte vor Gericht sämtliche Verstöße ein. Bei ihm klang die Sache so: „In der Bauphase hat sich einiges entwickelt. Das Haus wurde ein bisschen höher, die Fenster etwas breiter.“
„Lage entsprach Genehmigung“
Die Lage des Rohbaus auf dem Grundstück, darauf bestehen der 46-Jährige und sein Anwalt, entsprach aber von Anfang an genau der ursprünglichen Baugenehmigung.
Schuld an den Verstößen trage die Stadtverwaltung: Schließlich sei bereits ein gutes Jahr vor der Baueinstellung ein Kontrolleur auf der Baustelle gewesen, habe Abweichungen festgestellt und veränderte Pläne gesehen. Danach habe die Stadt sich nicht mehr gerührt.
„Damit war für mich klar, dass ich weitermachen kann“, sagte der Bauherr. Gleichzeitig räumte er ein, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle das nicht genehmigte Satteldach noch nicht gebaut war.
Was der Kontrolleur im März 2008 auf der Baustelle wirklich festgestellt hat, musste vom Gericht nicht mehr durch Zeugen überprüft werden. Nach deutlichen Hinweisen der Richterin („Wenn man sich etwas anders überlegt, dann muss man eine neue Genehmigung beantragen.“) und von Oberstaatsanwalt Martin Gallhoff („Das Bußgeld kann auch höher ausfallen.“) nahm der Bauherr seinen Einspruch zurück, der Bußgeldbescheid ist damit rechtskräftig. 60 000 Euro sind das höchste Bußgeld, das die Stadt jemals wegen eines Schwarzbaus verhängt hat.
Inzwischen hat der Mann – nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Stadt im Streit um die Rückbau-Anordnung Recht gab – das Satteldach entfernen lassen. Sein neuer Bauantrag zur nachträglichen Genehmigung des Schwarzbaus werde in eine der nächsten Sitzungen den zuständigen Ausschuss beschäftigen“, so Baureferent Christian Baumgart.