Seit mehr als sechs Wochen dürfen Angehörige aufgrund des geltenden Besuchsverbotes nicht mehr im Juliusspital Seniorenstift ihre Lieben besuchen. Telefon, Videotelefonie, Briefe und „Mitbringsel“ konnten die Kommunikation zwar aufrechterhalten, sie ersetzen aber keine persönliche Begegnung. Ab dem 9. Mai geht das jetzt wieder – mit Auflagen, wie das Juliusspital in einer Pressemitteilung erläutert.
„Wir müssen hier den schmalen Grat zwischen menschlicher Nähe und Infektionsgefahr gehen, um diese zu minimieren“, erklärt Seniorenstiftleiter Clemens Halbig, denn „was eine COVID-19 Infektion in einer Pflegeeinrichtung bedeutet, haben wir in den letzten Wochen leider selber erfahren.“
Deshalb müssen sich alle Besucher an die Hygienevorgaben halten. Ab 9. Mai sind Besuche nun im Garten des Seniorenstifts an eigens dafür eingerichteten Treffpunkten möglich. Dazu haben die Verantwortlichen zusammen mit den Haushandwerkern der Stiftung mobile Plexiglaswände erstellt. Auf Rollen können diese zwei Meter hohen Wände mobil und schnell bei den jeweiligen Treffpunkten an Ort und Stelle verankert werden und ermöglichen so wenigstens, dass sich Bewohner und Besucher sehen und sprechen können. Es gilt zudem der Mindestabstand von eineinhalb Metern. „Eine Umarmung ist in der aktuellen Situation leider nicht möglich“, sagt Qualitätstbeauftragter Markus Schultheiß.
Bettlägerige Bewohner dürfen unter Beachtung ganz besonderer Hygienevorschriften auch im Zimmer besucht werden. Dazu tragen die Besucher Schutzkleidung und der Bewohner wird zusätzlich auch mit einer mobilen Plexiglasscheibe auf dem Nachttisch geschützt.
Da das neu ausgeklügelte Besuchssystem zeitlich und auch vom Personal her aufwändig ist, sind Besuche ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Koordination und Begleitung eines Mitarbeiters des Pflegeheims zulässig. Es können leider auch nicht alle Terminwünsche immer erfüllt werden, heißt es in der Mitteilung.
Pro Wohnbereich können täglich zwischen 9 und 17 Uhr acht Termine zu je 45 Minuten vergeben werden, sagt Schultheiß. Ein Bewohner darf auch nur jeweils von einer Person besucht werden. Vom Besuch ausgeschlossen sind Personen unter 16 Jahre und Personen mit einer akuten Atemwegserkrankung. Natürlich müssen die Besucher Mund- und Nasenschutz tragen, trotz Plexiglaswand.
