Erfolg für zwei Jurastudenten der Universität Würzburg: Stefanie Müller und Patrick Zimmer haben beim Moot Court des Bundesarbeitsgerichts den zweiten Platz erreicht. In einem Teilnehmerfeld von 32 Teams aus 17 deutschen Universitäten mussten sie sich nur dem Team der Uni Bochum geschlagen geben.
Alle zwei Jahre richtet das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt den sogenannten Moot Court aus. Die teilnehmenden Teams, die aus zwei oder drei Studenten bestehen, vertreten in einem fiktiven arbeitsrechtlichen Fall die Arbeitgeber- oder die Arbeitnehmerseite in der Funktion von Anwälten. In diesem Jahr fand der Moot Court zum fünften Mal statt. Mit dabei waren Stefanie Müller und Patrick Zimmer. Die beiden Jura-Studenten der Universität Würzburg wurden vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht von Professor Dr. Christoph Weber betreut.
Im Sommer 2013 erhielten alle Teams einen identischen Sachverhalt zugesandt und hatten bis zum Dezember beim BAG einen Schriftsatz einzureichen, in dem sie juristische Argumente zu Gunsten der ihnen jeweils zugeteilten Partei auszuführen hatten.
Nun trafen die Teams schließlich am BAG in Erfurt unmittelbar aufeinander. In simulierten Gerichtsverhandlungen hielten die Studierenden Plädoyers, in denen sie auf die Schriftsätze der Gegenseite reagieren und die eigenen Argumente vertiefen sollten. Die Verhandlungen leiteten BAG-Richter, die auch die Leistung der Teams zu bewerten hatten.
Im Finale trafen die Würzburger auf das Team aus Bochum. Im voll besetzten Hauptverhandlungssaal des Bundesarbeitsgerichts lieferten sich die Finalisten einen juristischen Schlagabtausch vor den Augen der versammelten Konkurrenz – zahlreiche Arbeitsrechtsprofessoren waren mit ihren Teams nach Erfurt gereist. So auch Professor Weber, an dessen Lehrstuhl Müller und Zimmer als studentische Hilfskräfte tätig sind, und dessen wissenschaftliche Mitarbeiter Stephan Gräf und Matthias Rögele, die die Studenten bei der Vorbereitung auf den Moot Court unterstützt hatten.