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Würzburg: Kein Mietvertrag für Abgeordnete Barrientos

Würzburg

Kein Mietvertrag für Abgeordnete Barrientos

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    Im leer stehenden Ladenlokal in der Grombühlstraße 18 will die Bundestagsabgeordnete Simone Barrientos (Linke) ihr Wahlkreisbüro einrichten. Die Vermietung durch die Stadtbau GmbH ist aber vorerst gestoppt. Foto: Patty Varasano
    Im leer stehenden Ladenlokal in der Grombühlstraße 18 will die Bundestagsabgeordnete Simone Barrientos (Linke) ihr Wahlkreisbüro einrichten. Die Vermietung durch die Stadtbau GmbH ist aber vorerst gestoppt. Foto: Patty Varasano

    In der Grombühlstraße 18, wo einst ein Friseur seiner Kundschaft die Haare schön machte, will die  Bundestagsabgeordnete Simone Barrientos (Linke) ein Wahlkreisbüro einrichten. Halbtags besetzt, soll das Büro Anlaufstelle für Bürger werden und Barrientos‘ regionale Aktivitäten koordinieren. Vermieterin der Räume ist die Stadtbau GmbH, eine hundertprozentige Tochter der Stadt.

    Seit Anfang des Jahres, berichtet Barrientos, habe sie die Vermietung mit der Stadtbau „bis ins letzte Detail“ besprochen. Sie plante, die Räume im September zu renovieren und im Oktober, in der heißen Phase des Landtagswahlkampfes, zu eröffnen. Einen Teilbereich wollte sie an den Kreisverband ihrer Partei vermieten, der derzeit in der Matterstockstraße daheim ist.

    Stadtbau GmbH stoppt Abschluss des Mietvertrages

    Am 10. August mailte die Stadt ihr den Mietvertragsentwurf mit der Ankündigung, sich Ende August „zwecks Übergabe der Mietfläche“ und zum Unterschreiben des Vertrages zu melden. Am 14. August stoppte der Geschäftsführer der Stadtbau, Hans Sartoris, die Vermietung. Er schrieb der Abgeordneten, der Abschluss des Mietvertrags setze „eine Befassung unseres Aufsichtsrates mit den Vergaben von gewerblichen Flächen der Stadtbau Würzburg voraus“. Das Gremium werde sich am 25. Oktober damit befassen – nach der Landtagswahl. Die Stadtbau werde sich melden, sobald der Aufsichtsrat eine entsprechende „Vergabeleitlinie“ beschlossen hat.

    Der Sinneswandel der Stadtbau geht auf ihren Aufsichtsratsvorsitzenden, OB Christian Schuchardt, zurück. Derzeit im Urlaub, ließ er unserer Redaktion ausrichten, bislang habe die Stadtbau nicht an „Parteien und Mandatsträger zu politischen Zwecken“ vermietet. „Eine Vorabfrage an die Aufsichtsratsmitglieder“ habe „ein geteiltes Meinungsbild“ ergeben. Die Frage, was für ihn so problematisch ist am Vermieten an Parteien, dass er die Vermietung stoppen und den Aufsichtsrat befragen ließ, beantwortete er nicht.

    13 Mitglieder hat der Aufsichtsrat. Neun gehören dem Stadtrat an, vier von der CSU, zwei von der SPD und je eines von Grünen, WL und FWG, dazu der OB und der Stadtbaurat. Beratende Mitglieder sind nach Auskunft der Stadt der Stadtkämmerer und die städtische Sozialreferentin.

    CSU-Stadtrat Roth setzt Linke mit AfD gleich

    Wortführer der Vermietungsgegner ist der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Wolfgang Roth, der auch Mitglied des Stadtrats und stellvertretender CSU-Kreisvorsitzender ist. In einem internen Schreiben Roths an den Aufsichtsrat, das der Redaktion vorliegt, erklärte er, er könne sich vorstellen, dass die Stadtbau an CSU/CDU, SPD, Grüne und FDP vermietet, nicht aber an Linkspartei und AfD. „Auch wenn sich ‚die Linke‘“, so begründete er, „wiederholt umbenannt hat, so steht die ehemalige SED für soviel Leid und Unrecht, wie keine andere, der vertretenen Parteien.“ Er möchte, schrieb er weiter, „weder persönlich noch als Mitglied eines Aufsichtsrates mit der Linken ein (Miet)Verhältnis unterhalten“. Gleiches gelte für die AfD.

    Dass diese Parteilichkeit problematisch sein könnte für ein politisch neutrales kommunales Unternehmen, ahnte er offenbar, als ihn die Redaktion, noch in Unkenntnis seines Schreibens, befragte. Da bestritt er, dass er sich explizit gegen die Linkspartei wendet, und erklärte stattdessen, er fände ein „Dauermietverhältnis“ von Parteien bei der Stadtbau „generell unangemessen“.

    Barrientos ist erbost. In einem Brief an den Stadtbau-Chef erinnert sie an Artikel 48 des Grundgesetzes, nach dem Bundestagsabgeordnete nicht gehindert werden dürfen, ihr Amt auszuüben. Dazu gehöre „laut Abgeordnetengesetz Paragraf 12, Absatz 2, Ziffer 1 zwingend die Einrichtung von Wahlkreisbüros“.

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