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Kist: Keine Gnade für Geldautomaten-Sprenger von Kist: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Würzburger Landgerichts

Kist

Keine Gnade für Geldautomaten-Sprenger von Kist: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Würzburger Landgerichts

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    Spurensicherung an der Bankfiliale in Kist (Lkr. Würzburg) im September 2020: Der Mann, der den Geldautomaten sprengte, muss jetzt für achteinhalb Jahre ins Gefängnis.
    Spurensicherung an der Bankfiliale in Kist (Lkr. Würzburg) im September 2020: Der Mann, der den Geldautomaten sprengte, muss jetzt für achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Foto: Berthold Diem (Archivbild)

    Ein Geldautomat in der Region Würzburg wurde ihm zum Verhängnis: Bei der Sprengung des Automaten in einer Bankfiliale in Kist im September 2020 war die Polizei einem Mitglied einer niederländischen Sprenger-Bande auf die Spur gekommen. Drei Jahre später stand der 34-Jährige in Würzburg vor Gericht - und bat vergeblich um Gnade. 

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