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BOLZHAUSEN: Keine Trauungen beim Brückenbaron

BOLZHAUSEN

Keine Trauungen beim Brückenbaron

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    Abgelehnt hat die Verwaltungsgemeinschaft Aub den Antrag, dass in der Kapelle des Brückenbarons in Bolzhausen standesamtliche Heiraten stattfinden können. Das Foto entstand im Juni vergangenen Jahres.
    Abgelehnt hat die Verwaltungsgemeinschaft Aub den Antrag, dass in der Kapelle des Brückenbarons in Bolzhausen standesamtliche Heiraten stattfinden können. Das Foto entstand im Juni vergangenen Jahres. Foto: Foto: Gerhard Meißner

    Die Hochzeitsfeier findet beim Brückenbaron in der Wiesenmühle zwischen Sonderhofen und Bolzhausen statt, die standesamtliche Trauung ist gleich mit auf dem Gelände in der Kapelle. Diese Wunschvorstellung des Eigentümers fand keine Zustimmung in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Aub. Nach kurzer Beratung lehnten die Gemeinschaftsräte den Antrag ab.

    Mit einem Antrag wollte die antragstellende HC Management GmbH erreichen, dass das Standesamt der VG Aub künftig in der der Veranstaltungslokalität angegliederten Kapelle eine Außenstelle einrichtet und dort Trauungen vollzieht. Die Gäste der Lokalität hätten großes Interesse daran, dass dort Trauungen vollzogen werden können, begründete die Gesellschaft ihren Antrag.

    Wie Verwaltungsleiter Jürgen Rhein das VG-Gremium informierte, wäre dies durchaus möglich. Geeignet als Trauungsorte sind geschlossene Räume, die der Zeremonie angemessen sind. Dies treffe für die vorgeschlagene Kapelle zweifellos zu. Allerdings gibt es in den Mitgliedsgemeinden der VG bereits mehrere Orte auch außerhalb der Rathäuser, die als Trauungsräume gewidmet sind, so beispielsweise im Auber Spitalmuseum oder auch in der vom Brückenbaron nur wenige hundert Meter entfernten ehemaligen Schule in Bolzhausen.

    Als problematisch sahen es die Verwaltungsräte allerdings, private Räume als Trauungsräume zu widmen. Grundsätzlich müsse es jedem Interessierten möglich sein, sich ohne Einschränkung in einem dafür gewidmeten Raum trauen zu lassen, auch wenn dort die Hochzeitsfeier nicht stattfindet, so die Meinung des Gremiums. Der Standesbeamte müsse dort Hausrecht genießen. Es seien in allen Gemeinden genügend öffentliche Räume vorhanden. Würde der vorliegende Antrag genehmigt, könnte der nächste Gastwirt oder Veranstalter den gleichen Antrag mit dem Anspruch auf Anerkennung stellen.

    Der Auber Bürgermeister Robert Melber ergänzte: „Die Eheschließenden kommen zum Standesamt und nicht der Standesbeamte zu den Eheschließenden. Die Eheschließung soll keinen Eventcharakter bekommen oder zu einer Spaßveranstaltung verkommen. Wir Standesbeamte sind keine Schauspielertruppe, die irgendwohin geht.“

    Nach kurzer Beratung lehnte die Gemeinschaftsversammlung einstimmig den Antrag ab, die Kapelle des Brückenbarons als Trauungsort zu widmen.

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