Ihre brutalen Erziehungsmethoden brachten eine 26-jährige Würzburgerin auf die Anklagebank: Weil sie die fünfjährige Tochter ihrer Lebensgefährtin mit einem Gürtel geschlagen hat, muss die Frau jetzt 1800 Euro Geldstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung bezahlen.
Es ging nur um eine Kleinigkeit: Die Fünfjährige und ihre jüngere Schwester, die die Angeklagte beaufsichtigte, hüpften verbotenerweise auf einem Hochbett herum. Als die 26-Jährige die Kinder zurecht wies, ließ sie sich auf eine verbale Auseinandersetzung mit der Fünfjährigen ein. Dabei verlor die Frau die Geduld, zog ihren schwarzen Ledergürtel aus der Hose und schlug damit zweimal so heftig zu, dass die Striemen an Oberschenkel und Gesäß des Kindes noch Tage später deutlich zu erkennen waren.
Anzeige erstattete der Vater des Mädchens. Die Eltern leben getrennt, die Mutter lebt mit der Angeklagten zusammen. Das Sorgerecht war monatelang ungeklärt, es gab immer wieder Streit, die Kinder wohnten mal beim Vater, mal bei der Mutter und der Angeklagten. Als der Vater die Striemen auf der Haut seiner älteren Tochter entdeckte, ging er zur Polizei. Auch das Jugendamt wurde eingeschaltet. Mittlerweile wurden die Probleme aufgearbeitet, die Verhältnisse haben sich einigermaßen stabilisiert.
Nur die Schläge mit dem Gürtel mussten noch strafrechtlich aufgearbeitet werden. Die Angeklagte räumte die Schläge ein. An eine weitere Züchtigung mit dem Gürtel, von der die Fünfjährige bei der Polizei berichtet hatte, kann sie sich nicht mehr erinnern. Die 26-Jährige hat bei der Fünfjährigen Erziehungsmethoden aus ihrer eigenen Jugend angewendet: „Ich bin früher auch so geschlagen worden, wenn ich meine Mutter provoziert hatte.“ Im Vorstrafenregister der Frau findet sich bereits ein Eintrag mit Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte, deshalb beantragte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Soweit wollte Richter Peter Wohlfahrt aber nicht gehen: Wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall verurteilte er die 26-Jährige zur Mindeststrafe von 90 Tagessätzen Geldstrafe.
„Kinder haben ein Recht darauf, geschützt zu werden“, betonte Wohlfahrt. Der angeklagte Tatbestand einer „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ sei in diesem Fall aber nicht erfüllt. Der erfordert nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine „rohe Misshandlung“ des Kindes, die durch zwei Schläge mit einem zusammengelegten Gürtel noch nicht vorliege.