"Im Zweifel für die Gemeinde", begründet Landrat Thomas Eberth die umstrittene Rechtsauffassung seiner Mitarbeiter in der Kommunalaufsicht, die wieder zugunsten der Gemeinde Hettstadt ausfällt. Dieser Grundsatz aus dem Strafrecht, dass beim geringsten Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden ist, gilt aber nicht im Verwaltungsrecht. Hier sind objektive Maßstäbe anzuwenden. Niemand darf dabei bevorzugt oder benachteiligt werden.
Hettstadt