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Hettstadt: Kommentar: Die Bürgermeisterin darf nicht bevorzugt werden

Hettstadt

Kommentar: Die Bürgermeisterin darf nicht bevorzugt werden

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    Verstehen sich gut: Thomas Eberth (CSU) hat nach seiner Wahl zum Landrat den Kreisvorsitz des Bayerischen Gemeindetages im Mai 2020 an Hettstadts Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher (parteilos) abgegeben. 
    Verstehen sich gut: Thomas Eberth (CSU) hat nach seiner Wahl zum Landrat den Kreisvorsitz des Bayerischen Gemeindetages im Mai 2020 an Hettstadts Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher (parteilos) abgegeben.  Foto: Jörg Rieger

    "Im Zweifel für die Gemeinde", begründet Landrat Thomas Eberth die umstrittene Rechtsauffassung seiner Mitarbeiter in der Kommunalaufsicht, die wieder zugunsten der Gemeinde Hettstadt ausfällt. Dieser Grundsatz aus dem Strafrecht, dass beim geringsten Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden ist, gilt aber nicht im Verwaltungsrecht. Hier sind objektive Maßstäbe anzuwenden. Niemand darf dabei bevorzugt oder benachteiligt werden. 

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