Bei einer Inzidenz unter 100 darf im Gottesdienst gesungen werden – darüber hinaus nicht. Wer als Geimpfter zu einer öffentlichen Veranstaltung geht, zählt für die erlaubte Teilnehmerzahl – bei einer privaten Feier dagegen nicht. Beim Festival im Freien gilt eine FFP2-Maskenpflicht, in vollgestopften Zügen der Bahn reicht der medizinische Mundschutz. Eine Liste, die sich fortsetzen ließe.
Würzburg