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WÜRZBURG: Landgericht prüft WVV-Klage

WÜRZBURG

Landgericht prüft WVV-Klage

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    Der städtische Konzern Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) will die Millionenverluste aus risikoreichen Zinsswap-Geschäften nicht hinnehmen. Zwischen 2002 und 2005 verlor das Unternehmen satte 4,1 Millionen Euro. Prozesse gegen die beratende Deutsche Bank brachten bisher kein Geld zurück. Wie bereits in unserer Freitagsausgabe berichtet, sollen nun die damals handelnden Personen zur Kasse gebeten werden.

    Ein nicht öffentlicher Aufsichtsratsbeschluss der WVV vom 25. Juni dieses Jahres legt das fest. Es soll geklagt werden. Am 2. August ging beim Landgericht Würzburg eine Schadenersatzklage der WVV gegen mehrere Personen ein, bestätigte Gerichtssprecherin Helga Müller.

    Über die Anzahl der Anspruchsgegner und die Höhe der Schadenersatzsumme will das Gericht erstmal Stillschweigen bewahren. Müller: „Wir prüfen jetzt die Klage und stellen dann den Betroffenen die Klageschrift zu.“ Nach Informationen dieser Zeitung will der Konzern 2,6 Millionen Euro zurückhaben. Mögliche Beklagte sind die damaligen WVV-Geschäftsführer Herbert Wolf und Karl-Heinz Utschig, weitere leitende Angestellte des Konzerns und damalige Aufsichtsräte der betroffenen Gesellschaften Heizkraftwerk GmbH (HKW), Stadtwerke AG (STW) und des Konzerns selbst.

    Utschig: Keine offiziellen Infos

    Aufsichtsratsvorsitzende waren damals Ex-OB Dr. Pia Beckmann (WVV und HKW) und Stadträtin Ursula Weschta (STW). Beckmann sagte in einer ersten Stellungnahme: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen und werde meine Rechte in der Angelegenheit wahren.“ Weschta hatte nach eigenen Angaben bisher keine offizielle Benachrichtigung. „Ich habe das alles aus der Zeitung erfahren.“ Und so ging es auch Karl-Heinz Utschig. „Ich habe bisher weder Informationen aus dem Rathaus noch von der WVV selbst“, sagt der ehemalige Geschäftsführer. Er will sich erst äußern, wenn er „etwas Offizielles“ in Händen hält.

    Auch intern reagiert der städtische Konzern. Nach Informationen dieser Zeitung wurde den Mitarbeitern im Intranet des Unternehmens mitgeteilt, dass ein leitender Angestellter aus der Zeit der Zinsswap-Geschäfte, der immer noch eine Führungsposition innehat, von seinem Amt entbunden worden ist: Auch gegen ihn werden Schadenersatzansprüche aus Swap-Geschäften geltend gemacht. Für die Dauer der Klärung ist der Mitarbeiter von seinen Aufgaben freigestellt, heißt es da.

    Die Versuche, die Millionen zurückzuholen, waren bisher nicht von Erfolg gekrönt: Das Landgericht Würzburg gestand der WVV im ersten Prozess gegen die Deutsche Bank lediglich ein Drittel von 2,6 Millionen Euro Schadenersatz zu, beim Oberlandesgericht in Bamberg fiel der Konzern komplett durch, Begründung: Mitverschulden. Verhandlungen mit der Versicherung, die einspringen soll, wenn WVV-Manager und Aufsichtsräte einen Schaden verursachen, brachten nur eine lapidare Antwort: Der Anspruch sei nicht nachvollziehbar. Immerhin hat der Konzern die Prozesskosten gedeckelt. Bis zu 300 000 Euro dürfen für Gerichte und Anwälte ausgegeben werden. „Wir liegen noch weit drunter“, sagte Unternehmenssprecherin Ulrike Stöcker auf Anfrage.

    Oberbürgermeister Georg Rosenthal, der amtierende WVV-Aufsichtsratsvorsitzende wollte sich mit Verweis auf die nicht öffentliche Sitzung nicht zu den Schadenersatzklagen äußern. Gegenüber seinem Stadtrat hingegen ist er nicht so wortkarg. In einem Brief an die Vorsitzenden der sieben Ratsfraktionen beklagt er, dass Informationen über die WVV-Beschlüsse der örtlichen Presse zugeleitet wurden.

    OB: „Vertraulichkeit bewahren“

    Er wolle, so schreibt Rosenthal, seiner „Betroffenheit Ausdruck verleihen, dass es erneut nicht gelungen ist, bei nicht öffentlich zu behandelnden Themen und daraus folgenden Beschlüssen, die gebotene Vertraulichkeit zu bewahren“. Er bitte die Fraktionschefs „eindringlich“, ihre Mitglieder darauf hinzuweisen, „dass eine gedeihliche Arbeit zum Wohle unserer Stadt nur möglich ist, wenn gewisse Mindestspielregeln eingehalten werden“.

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