Zu unserer Berichterstattung „Lkw-Fahrverbot: Die Stadt muss noch nachbessern“ von vergangenen Mittwoch meldet sich die Bürgerinitiative (BI) „Brummis weg vom Stadtring“ zu Wort.
Nach jahrzehntelangen Kämpfen der Bürger sollte endlich am 1. Februar ein Fahrverbot für Lkw auf dem Mittleren Ring/B19 eingeführt werden, schreibt Michael Imhof für die BI. Pünktlich seien die Hinweisschilder entsprechend dem Verkehrszeichen Z. 253 StVO mit dem Zusatz „Lieferverkehr Stadt und Landkreis Würzburg“ aufgestellt worden. Allerdings sei die Beschilderung weder einheitlich noch vollständig erfolgt.
In dem teilweise wirren Schildersalat würden sich weder die Polizei und noch die Autofahrer auskennen: So stehe nach der Autobahnausfahrt Estenfeld in Richtung Würzburg noch das Durchfahrtsverbotsschild für Lkw mit dem Zusatz „Durchgangsverkehr“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Nach weiteren sieben Kilometern finde sich dann am Greinberg das Hinweisschild „Stadt-und Landkreis Würzburg frei“. Wer soll sich da noch auskennen?, fragt Imhof
Ohne in eine unsachliche Polemik abzugleiten, könnte dem Bürger angesichts einer derart verworrenen und unvollständigen Beschilderung durchaus der Begriff von Schildbürgerstreichen in den Sinn kommen, so die Mitteilung. An mangelnder Zeit zur Vorbereitung könne es nicht gelegen haben.
Nein, es handele sich um das Zusammenwirken einer administrativen Inkompetenz von Stadt und Regierung, so die BI. Dieses Verwirrspiel erfahre noch eine zusätzliche und als blamabel zu bezeichnende Würze durch den Sachverhalt, dass grundsätzliche verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Bedenken gegen das Hinweiszeichen „Lieferverkehr Stadt und Landkreis Würzburg“ bestünden.
Denn hierbei handele es sich aus rechtlicher Sicht offensichtlich um ein unzulässiges Zusatzzeichen, weil es nicht im Katalog der Verkehrszeichen aufgeführt sei, so Imhof. Die Bürgerinitiative „Brummis weg vom Stadtring“ sehe ihre Befürchtungen nachgerade bestätigt, dass mit derartig fragwürdigen, weil löchrigen, Fahrverboten mit umfangreichen Ausnahmetatbeständen für Lkw definitiv keine wesentliche Verkehrsentlastung zustande kommen könnten.
Am besten entferne man gleich die Hinweisschilder wieder, da sie wirkungslos bleiben würden, schreibt Imhof.