Der entsprechende Passus ist relativ kurz gehalten. "In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100 000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort hinaus untersagt", heißt es im Beschluss des bayerischen Kabinetts vom Dreikönigstag. Doch was heißt das konkret?
Würzburg/München