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REGION WÜRZBURG: Maisernte am Sonntag: Landwirte werden verwarnt

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Maisernte am Sonntag: Landwirte werden verwarnt

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    Wird heuer nicht mehr geduldet: Die Ernte von Silomais für Biogasanlagen an einem Sonn- oder Feiertag ist verboten.
    Wird heuer nicht mehr geduldet: Die Ernte von Silomais für Biogasanlagen an einem Sonn- oder Feiertag ist verboten. Foto: Foto: Roland Schönmüller

    Und das dürfen sie nicht. Zumindest nicht am Sonntag. „Die Rechtslage ist jetzt klar“, sagt Landrat Eberhard Nuß. Die drei betroffenen Landwirte bekommen eine Verwarnung zugestellt. Dabei will es das Landratsamt belassen. Verstoßen die Bauern allerdings wieder gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz müssen sie mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Und das kann zwischen fünf und zehntausend Euro liegen.

    Beim Kreisbauerntag in Gaukönigshofen hat Landrat Nuß angekündigt, die Bußgeldbescheide für die Landwirte zu stoppen. „Ich gebe zu, dass dies etwas missverständlich ausgedrückt war“, sagt er in einem Pressegespräch. Nuß wollte eigentlich sagen, dass das Verfahren solange nicht entschieden werde, bis die Rechtslage eindeutig ist. Und das ist sie nun.

    So heißt es im Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage, dass „öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten sind“. Jedoch gibt es, wie fast in jedem anderen Gesetz auch, Ausnahmen. So gilt das Verbot nicht „für unaufschiebbare Arbeiten, die zur Befriedigung landwirtschaftlicher Bedürfnisse erforderlich sind“. So muss zum Beispiel Spargel täglich gestochen werden, sonst leidet die Qualität, wie Spargelbauer FabianKuhn aus Allersheim versichert.

    Bereits 1997 hat die Regierung von Unterfranken klar gestellt, dass die Unaufschiebbarkeit etwas mit der Natur zu tun hat. Es geht nicht darum, Maschinen besser auszulasten. Eher großzügig wird die Ernte von Heu, Getreide, Ölsaaten und Körnermais gehandhabt, da die Bauern hier besonders vom Wetter abhängig sind. Anders als bei Silomais und Zuckerrüben. Hier sieht die Regierung keinen Druck durch Zeit und Wetter.

    Für Hermann Brell, Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes, und Großlandwirt Heinrich von Zobel ist diese Auslegung „recht realitätsfern“. Das hatten sie Landrat Nuß Anfang Oktober 2011, nach den Vorfällen in Ochsenfurt, auch in einem Brief klargemacht.

    Natürlich sollte Sonntagsarbeit auf dem Feld nicht selbstverständlich sein, finden auch Brell und Zobel. Und natürlich sollte am Sonntag kein Mist gefahren werden. Aber Kostendruck und veränderte Arbeitsabläufe ließen Landwirten heutzutage „keine andere Wahl“, als am Sonntag zu arbeiten. Als Beispiele nennen Brell und Zobel Rodegemeinschaften und Silierketten, die ihrer Meinung nach an einem sonnigen Oktobersonntag ja nicht die Maschinen stehen lassen könnten.

    Bestärkt fühlen sie sich vom früheren bayrischen Ministerpräsidenten Günther Beckstein. Der war 2006 als Innenminister in einem Brief an den Bayerischen Bauernverband zu dem Schluss gekommen, dass nicht nur die Wetterlage sondern auch die Zahl der zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte und -geräte bei der Auslegung zu berücksichtigen sei. Beckstein vertrat also eine ganz andere Meinung als die Regierung von Unterfranken.

    Landrat Nuß hat die Regierung von Unterfranken erneut um Klarstellung gebeten. Dort bleibt man dabei: „Der Schutz der Sonn- und Feiertage hat Verfassungsrang“ und die Auslegungen von 1997 haben Bestand, schreibt der zuständige Abteilungsdirektor an Landrat Nuß.

    „Die Ochsenfurter Polizei hat damals also völlig korrekt gehandelt“, sagt Nuß und bedankt sich bei den Beamten. Bei allem Verständnis für die Landwirtschaft, kann Nuß auch jene verstehen, die sonntags ihre Ruhe haben möchten. „Die Ausnahmeregelung im Sonn- und Feiertagsgesetz ist kein Freibrief für Landwirte“, sagt er. Die jüngsten Verstöße dagegen wertet Nuß noch als fahrlässig. „Werden die Bauern wieder erwischt, könnte das schon Vorsatz sein“, so der Landrat.

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