Einen offenen Brief hat die Fraktion der Margetshöchheimer Mitte (MM) der Gemeinde Margetshöchheim an Landrat Eberhard Nuß gerichtet. In dem zweiseitigen Schreiben erwartet die MM Antworten, warum das Landratsamt gegen einen Schwarzbau in der hinteren Bachwiese nichts mehr unternommen hat. Nach Informationen der Redaktion läuft das Anhörungsverfahren noch. Eine Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde soll voraussichtlich im April fallen, teilt die Pressestelle des Landratsamts mit.
Das fragliche Gebäude befindet sich im Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans Bachwiese, nach dem die betreffende Fläche von jeglicher Bebauung freizuhalten ist. Im August 2014 wurde es durch das Landratsamt eingestellt. Seither sei behördlicherseits gegen den Schwarzbau nichts mehr unternommen worden, beklagt die MM. Aus ihrer Sicht verstößt die „Bautätigkeit nicht nur gegen den gültigen Bebauungsplan“, sondern auch gegen „die Landtagsentscheidung über eine Petition“ der Gemeinde aus dem Jahr 1988.
In dem Schreiben wird auch die „ökologische Wertigkeit“ des Gebiets hervorgehoben. Dabei wird daran erinnert, dass das Landratsamt seinerzeit beabsichtigt hätte, die Hangbereiche oberhalb Margetshöchheims von der Leinacher Steige bis zu den Bachwiesenhängen als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Die bei der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigten ökologischen und für das Orts- und Landschaftsbild relevanten Gesichtspunkte hätten seit der Aufstellung des Bebauungsplans nichts an Aktualität eingebüßt, heißt es in dem Brief weiter. Im Gegenteil: „Solche Rücksichten auf Natur und Landschaft sollten mittlerweile sogar noch einen höheren Stellenwert besitzen.“
Bereits im vergangenen Sommer hatte die MM dem Landratsamt und dem Bauherrn unterstellt, das Problem aussitzen zu wollen. Diese Anschuldigung wies die Behörde zurück und verwies darauf, dass das Ergebnis einer rechtlichen Prüfung der Baubeseitigung zum Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sei.
„Immer noch keine Beseitigungsanordnung durch das Landratsamt.“
Margetshöchheimer Mitte Gemeinderatsfraktion
Auf Nachfrage der Redaktion teilte die Behörde damals mit, das Landratsamt habe dem Bauherrn signalisiert, dass eine Baugenehmigung nicht in Aussicht gestellt werden könne. „Insoweit wird also die rechtliche Auffassung der Gemeinde geteilt.“
Weil bisher nichts geschehen ist, hat sich die MM erneut an das Landratsamt gewandt – diesmal an den Landrat persönlich. In dem vom Fraktionsvorsitzenden Andreas Raps unterzeichneten Schreiben vertritt die MM die Auffassung, dass auch die Arbeiten am Haus selbst und nicht nur am Nebengebäude nicht zulässig gewesen seien. „Wir bitten Sie deshalb, diesen Vorgang zu überprüfen.“ Die MM äußert zudem die Befürchtung, dass dieses Vorgehen gerade eines Architekten, der sich „bewusst über die Entscheidung des Bauausschusses“ hinweggesetzt habe, Signalwirkung haben könnte.
„Deshalb haben wir kein Verständnis dafür, dass nach so langer Zeit bislang immer noch keine Beseitigungsanordnung durch das Landratsamt erlassen wurde.“ In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass auf dem Grundstück ein weiteres Haus legal errichtet wurde. Somit wäre die Duldung des Schwarzbaus kein Entgegenkommen der Behörde in einem Härtefall, sondern „eine zusätzliche Aufwertung des Grundstücks, die gesetzestreuen Bauherren“ verwehrt bliebe. Diese Ungleichbehandlung werde noch dadurch verstärkt, dass auf dem Nachbargrundstück, das sich im Eigentum desselben Bauherrn befinde, auf Drängen des Landratsamts bereits ein Haus legalisiert worden sei, das sich größtenteils außerhalb der Baugrenzen befinde.
Vor eineinhalb Jahre hatte die Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt den Bau eingestellt. Daraufhin stellte der Bauherr für den Anbau einen Antrag, um den Bau im Nachhinein legitimieren zu lassen. Der Bauherr hatte nach eigenen Angaben mit der Sanierung des Wohngebäudes versucht, das Nebengebäude zu sanieren. Da dieses baufällig war, habe er es, ohne die erforderliche Genehmigung, abgerissen und neu errichtet. Doch seinen Argumenten folgte der Gemeinderat nicht.
Eine nachträgliche Legalisierung lehnte das Gremium mit der Begründung ab, das Wohngebäude habe lediglich Bestandschutz, somit widerspreche der Antrag den Festsetzungen des Bebauungsplans.