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Randersacker: Nach Klage von Wirt aus Randersacker: Bedienungen müssen im Freien keine Maske tragen

Randersacker

Nach Klage von Wirt aus Randersacker: Bedienungen müssen im Freien keine Maske tragen

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    Eine Verpflichtung für Bedienungen, im Freien Maske zu tragen, besteht nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht.
    Eine Verpflichtung für Bedienungen, im Freien Maske zu tragen, besteht nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht. Foto: Symbolfoto: Fabian Gebert

    Kellnerinnen und Kellner in Bayern, die im Freien bedienen, müssen bei der Arbeit keine Maske tragen. Diesen Schluss zieht der Hotel- und Gaststättenverband aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. "Das ist ein Erfolg", sagt Michael Schwägerl, der Geschäftsführer des Hotel- und  Gaststättenverbands in Unterfranken.

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