Sexueller Missbrauch von Kindern fängt klein an. Der Straftatbestand ist schon erfüllt, wenn jemand vor den Augen eines Kindes sexuelle Handlungen vornimmt. Genau das hat ein 64-jähriger aus Würzburg am 14. Juli getan: An einem Spielplatz nahe des Theodor-Heuss-Damms hat er vor zwei elfjährigen Mädchen an seinem nackten Geschlechtsteil manipuliert. Warum der geschiedene, nicht vorbestrafte Rentner das gemacht hat, kann er nicht erklären. Aber wenigstens gibt er zu, was man ihm vorwirft und erspart damit den Mädchen eine peinliche Aussage.
Das Urteil: 90 Tagessätze zu je 15 Euro wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Den Betrag darf er in 20 Raten zahlen, weil er monatlich nur rund 500 Euro zum Leben hat.
Der zweite Fall ereignete sich am 20. Februar in der Damen-Toilette des Wolfgang-Adami-Bades. Zwei elfjährige Mädchen hielten sich in dem engen Raum auf, als plötzlich ein 35-jähriger, nackter Mann hinter ihnen stand und sich am ganzen Körper eincremte. Damit die Mädchen ihn auch sahen, hatte er sich vor einen Spiegel gestellt. Die Kinder flüchteten und alarmierten den Bademeister.
Die Anklage lautet auf sexuellen Missbrauch von Kindern, der Angeklagte ist kein Unbekannter. Schon 2002 hatte er sich in der Stadt und im Landkreis Würzburg Mädchen nackt gezeigt. Die Geldstrafe, zu der er damals verurteilt wurde, zahlte er noch ab, als er im Adami-Bad wieder seinem Trieb nachgab.
Inzwischen hat der 35-Jährige eine Therapie begonnen. Sein Psychotherapeut bescheinigte ihm eine günstige Prognose. Das und sein Geständnis verhalfen dem arbeitslosen Spengler zu einem milden Urteil. Weil er sich den Kindern nackt gezeigt, nicht aber sexuelle Handlungen vor ihnen vorgenommen hatte, wurde er nur wegen Exhibitionismus bestraft. Das Urteil: Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem muss er 1000 Euro in zehn Raten an die Bahnhofsmission zahlen und seine Therapie fortsetzen. Hätte er kein Geständnis abgelegt und nicht kurz nach der Tat einen Psychotherapeuten um Hilfe ersucht, wäre die Strafe deutlich härter ausgefallen.
Auch dieser Angeklagte konnte die Frage nach dem Warum nicht beantworten. "Ich kann mich nur entschuldigen", sagte er, "ich bin halt so. Was soll ich machen?"