Den Bebauungsplan "Südlich der Geißlinger Straße" in Hopferstadt beschloss in seiner jüngsten Sitzung der Bauausschuss des Ochsenfurter Stadtrats als Satzung. Nachdem in vorangegangenen Sitzungen bereits die Anregungen der Träger öffentlicher Belange, etwa von Behörden wie dem Landratsamt, abgewogen worden waren, standen diesmal noch Einwendungen von Bürgern zur Erörterung an.
Vor allem das Thema Anwandweg bewegt etliche Hopferstadter, in deren Namen ein Anwohner eine Stellungnahme abgegeben hatte. Wie berichtet, soll der sich direkt hinter der südlichen Grenze der schon existierenden Grundstücke in der Geißlinger Straße befindliche Anwandweg nicht erhalten werden. Begründet wird diese Entscheidung unter anderem mit dem Wunsch nach möglichst geringem Flächenverbrauch bei der Planung des neuen Baugebiets.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Nutzung des Weges
Doch den Anwohnern der Geißlinger Straße geht damit ein bequemer Zugang zum rückwärtigen Teil ihrer Grundstücke verloren, der ihnen viele Jahre lang zur Verfügung stand, um beispielsweise die Grüngutabfuhr zu bewerkstelligen. Stattdessen sollen die künftigen Nachbargrundstücke direkt an die Gärten angrenzen. Natürlich sei das unschön für die Anwohner, sagte Stadtbaumeister Jens Pauluhn in der Sitzung. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung des Weges bestehe aber nicht. Im Übrigen entstünde eine für die Stadt unlösbare verkehrsrechtliche Situation, weil nicht klar sei, für welche Art Verkehr der Weg dann herzustellen sei.
Um dennoch einen großzügigen Abstand zwischen den schon bestehenden Grundstücken und den künftigen Nachbarhäusern herzustellen, sei bereits das Baufenster im neuen Baugebiet um drei Meter nach Süden verkleinert worden, damit die vorhandenen Grundstücke nicht beschattet werden, sagte Pauluhn. Eine Maßnahme, die aber auch nicht nur Befürworter findet.
Zweifel an der Attraktivität einiger Bauplätze
Ein möglicher Bauinteressent aus einer Umlandgemeinde gab in seiner Stellungnahme zu bedenken, dass einige der angebotenen Grundstücke dadurch an Attraktivität verlieren würden. Die Bauherren seien dann nämlich gezwungen, ihre Häuser auf der Sonnenseite ihrer Grundstücke zu errichten und im Norden die Gärten anzulegen, weil im Süden dafür kein Platz mehr bleibe.
Den Einwand fand Pauluhn bedenkenswert. Er sagte, dass durchaus darüber nachgedacht werden könne, solche möglicherweise weniger nachgefragten Grundstücke zu einem günstigeren Preis zu verkaufen. Bei der Verschiebung des Baufensters soll es aber bleiben. Tilo Hemmert (SPD) regte an, den Zuschnitt einzelner Grundstücke zu ändern, um ihnen mehr Anziehungskraft zu verleihen. Im Bebauungsplan würden zunächst nur die Baugrenzen festgelegt, sagte dazu Bürgermeister Peter Juks (UWG). Im Ausschreibungsverfahren werde sich herausstellen, ob sich für bestimmte Grundstücke nur wenige Interessenten melden, ergänzte Jens Pauluhn. Dann könne über den Zuschnitt immer noch nachgedacht werden.
Die zweite Zufahrt soll bleiben
Eine Absage erteilte der Stadtbaumeister auch dem Vorschlag, die zweite geplante Zufahrt zum Baugebiet über ein unbebautes Grundstück wegfallen zu lassen. In diesem Fall wäre ein Wendehammer nötig, so Pauluhn, der in der notwendigen Größe nicht hergestellt werden könne.
Einwendungen hatte es zudem bezüglich der vorgeschriebenen Bauweise im Gebiet "Südlich der Geißlinger Straße" gegeben. Ein Bürger befürchtet, von dem relativ großzügigen Gestaltungsspielraum könne allzu ausführlich Gebrauch gemacht werden, so dass die neue Bebauung zur vorhandenen nicht mehr passen würde. "Das ist ein Widerspruch in jedem Dorfgebiet", sagte Jens Pauluhn. Erfahrungsgemäß würden in Baugebieten mit strengen Vorgaben dann eben haufenweise Befreiungen erteilt, um den Wünschen der Bauherren doch entsprechen zu können. Deshalb stelle sich die Frage, ob im Bebauungsplan nicht lieber gleich ein moderner Baustil ermöglicht werden solle.
Möglich ist im neuen Baugebiet unter anderem eine ein- bis zweigeschossige Bauweise plus Dachgeschoss. Durch die bewusste Zulassung eines zweiten Vollgeschosses werde dem Erfordernis der effizienten Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Wohnbauflächen Rechnung getragen, heißt es in der Stellungnahme der Bauverwaltung. Wie Peter Juks erläuterte, soll die Erschließung des Baugebietes in der zweiten Jahreshälfte erfolgen, so dass Ende 2019 schon gebaut werden könnte.